Gericht

Ein (kleiner) Eklat beim Chorherr-Prozess

Der Erstangeklagte, Christoph Chorherr, wurde am Freitag weiter einvernommen. Die Fragen drehten sich um seine seinerzeitigen politischen Möglichkeiten, auf Immobilienprojekte Einfluss zu nehmen.
Der Erstangeklagte, Christoph Chorherr, wurde am Freitag weiter einvernommen. Die Fragen drehten sich um seine seinerzeitigen politischen Möglichkeiten, auf Immobilienprojekte Einfluss zu nehmen.APA/ROLAND SCHLAGER
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„Wir verhandeln so lang, bis alle verurteilt sind“ – laut den Schöffen (Laienrichtern) hat das der beisitzende Berufsrichter gesagt. Die Verteidigung meint, es bestehe der Anschein der Befangenheit. Der Senat verneint dies aber.

Wien. Die heikle Episode hat sich schon vorige Woche abgespielt. Nämlich kurz vor dem Prozessauftakt am 8. November. Der beisitzende Berufsrichter soll laut übereinstimmenden Angaben von Schöffen bzw. Ersatzschöffen auf die Frage, wie lang der Prozess dauern werde, gesagt haben: „Wir verhandeln so lang, bis alle verurteilt sind.“

Dennoch sieht der Senat nun keinen Grund, diesen Richter abzuziehen. Dazu muss man wissen: Um die Funktionalität eines Schöffensenats, bestehend aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern (Schöffen) aufrechtzuerhalten, werden vom Vorsitzenden (das ist einer der beiden Berufsrichter, diesfalls Richter Michael Tolstiuk) oft weit mehr als nur die beiden unbedingt notwendigen Schöffen geladen. Damit soll vermieden werden, dass der Prozess bei einem dauerhaften Ausfall eines Laien wiederholt werden muss. Sind genug Ersatzschöffen im Saal, übernehmen diese, allesamt müssen aber von Anfang an dabei gewesen sein.

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