Chat der anderen Art

„Arschgesicht von Verteidiger“: Tonaufnahme bei Gericht lief zu lang

Am Straflandesgericht Wien blieben Mikrofone in Verhandlungspausen offen. Was Schriftführerin und Richterin so plauderten.

Wien. Nicht nur Chats am Handy, auch mündliche Unterhaltungen, die unbemerkt aufgenommen werden, können verräterisch sein. Allzu leicht kommt einem im vermeintlich vertraulichen Gespräch etwas über die Lippen, was besser nicht dokumentiert worden wäre.

Am Landesgericht für Strafsachen wurde so eine Unterhaltung am Rande einer Schöffengerichtsverhandlung aufgezeichnet, die dann ihren Weg in eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) fand. Angesichts dessen, was die vorsitzende Richterin mit der Schriftführerin so geplaudert hatte, machten die Angeklagten Befangenheit geltend. Die lag nach dem Urteil des OGH zwar nicht vor, aber der mündliche Chat war auch ohne sie äußerst bemerkenswert.

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