Nichtigkeitsbeschwerde

Gericht reduziert Strafe für wegen Vergewaltigung verurteilten Ex-ÖVP-Bürgermeister

Das Strafmaß wurde von siebeneinhalb auf sieben Jahre Haft reduziert. 7000 Euro wurden bereits an das Opfer gezahlt. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der ehemalige Bürgermeister streitet die Vorwürfe aber nach wie vor ab.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Montag die Strafhöhe gegen einen wegen Vergewaltigung schuldig gesprochenen oberösterreichischen Ex-ÖVP-Bürgermeister und Landtagsabgeordneten von siebeneinhalb auf sieben Jahre reduziert. Es hat der Berufung des Angeklagten mit der Begründung stattgegeben, dass er dem Opfer die laut erstinstanzlichen Urteil zugesprochenen 7000 Euro bereits bezahlt hat.

Ferner folgte das OLG noch der Argumentation des Verteidigers, dass mit der langen Haftstrafe die Möglichkeit, in ein normales Leben zurückzukehren, genommen werde. Der ehemalige Kommunalpolitiker hatte mit tränenerstickter Stimme nochmals beteuert: "Jeder Tag im Gefängnis ist einer zu viel, da ich weiß, dass ich unschuldig bin". Er verwehrte sich auch dagegen, in Medien zu einem "Sexmonster stilisiert" worden zu sein. Am Sonntag hatte daher eine Bürgerinitiative zu einer "friedlichen Solidaritäts-Kundgebung" am Gemeindeplatz seiner oberösterreichischen Heimatgemeinde aufgerufen.

Anklagebehörde wollte höhere Strafe

Die Anklagebehörde wollte hingegen eine höhere Strafe und kritisierte, das Opfer sei zum Täter gemacht worden und der Ortschef habe seine Funktion ausgenutzt. Der Ex-Politiker hat zwischen 2014 und 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und - als sie ihr Schweigen schließlich brach - verleumdet. Dafür kassierte er ursprünglich siebeneinhalb Jahre Haft. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und Berufung gegen die Strafhöhe beim OLG ein.

Bereits am 29. September hatte der OGH die Beschwerde zurückgewiesen und sah den Mann schuldig im Sinne der Anklage. Mit dem Entscheid des OLG am Montag, die Strafe auf sieben Jahre herabzusetzen, ist nun das Urteil rechtskräftig.

Ehrung noch vor wenigen Tagen

Noch im Oktober hatte die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) den Politiker für seine langjährige Tätigkeit als Obmann eines Regionalverbandes ausgezeichnet. Erst nach der Ehrung - am 27. Oktober - habe sie aus den Medien von der Bestätigung des Schuldspruchs vom OGH erfahren, hieß es am Montag aus ihrem Büro. Vergangene Woche habe sie daher jene Ehrenurkunde "für nichtig erklärt" und "zurückgezogen".

Die Landespartei wiederum teilte mit, dass "die betroffene Person mittlerweile seit einigen Tagen nicht mehr Mitglied in der OÖVP und ihrer Teilorganisationen ist."

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