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Gericht

Erst Strafe, dann eine neue Chance für Strache

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Wiener Landesgericht für Strafsachen.
Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Wiener Landesgericht für Strafsachen.APA/HELMUT FOHRINGER
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Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache steht in der Causa „Prikraf“ zum zweiten Mal wegen Bestechlichkeit vor dem Strafrichter.

Hat sich der frühere Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von einem Privatklinik-Betreiber bestechen lassen? Diese Frage wird derzeit im Wiener Straflandesgericht erörtert. Klingt irgendwie bekannt. Ist es auch. Denn es ist bereits der zweite Prozess-Durchgang.

Tatsächlich waren Strache und der Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, im August 2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die damalige Begründung: Grubmüller habe 2016 und 2017 insgesamt 12.000 Euro an die FPÖ gespendet, damit diese dafür sorge, dass seine Klinik in den sogenannten Prikraf, also den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, aufgenommen wird.

Das Oberlandesgericht Wien fand allerdings Widersprüche in der Urteilsbegründung, hob den Spruch auf und ordnete eine Wiederholung an. In dieser Neuauflage folgte am Montag Richterin Helene Gnida den Direktiven der zweiten Instanz und fragte nach bis dato wenig beachteten Chats.