ÖVP-Bundesrat Himmer vor Gericht: Diversion statt Verurteilung

Auf der Anklagebank im Straflandesgericht Wien: Rudolf Fischer, Peter Hochegger und Harald Himmer (v. li.).
Auf der Anklagebank im Straflandesgericht Wien: Rudolf Fischer, Peter Hochegger und Harald Himmer (v. li.).APA/Roland Schlager
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Harald Himmer, früher als „Bonzenquäler“ auf der politischen Bühne, war wegen Untreue angeklagt. Und bekam eine Diversion.

Dieses Strafverfahren ist ein Nachzügler, es erinnert an das aus den Telekom-Prozessen bekannte Muster: Einst wurden Gelder der Telekom Austria (TA) an den PR-Spezialisten Peter Hochegger geschleust; dieser sollte damit politische Entscheidungen zugunsten der TA auf Schiene bringen. Am Montag musste man wieder an dieses „System“ denken. Vor Gericht stand ÖVP-Bundesrat Harald Himmer. Wieder ging es um Geld, das zu Hochegger floss. Eine Verurteilung blieb Himmer erspart.

Die Anklage warf dem Bundesrat Untreue vor. Dazu bekannte sich der 57-Jährige, der 1990 mit dem Slogan „Bonzen quälen, Himmer wählen“ im Nationalrats-Wahlkampf aufgetreten war, nicht schuldig. Letztlich kam Himmer mit einer Diversion davon. Er erklärte sich bereit Verantwortung für ein gewisses Fehlverhalten zu übernehmen und muss nun 11.500 Euro Geldbuße zahlen.

Der Vorwurf laut Anklage: Als seinerzeitiger Vorstand der Alcatel-Lucent Austria AG soll Himmer in den Jahren 2007 und 2008 für zwei nahezu wertlose Studien („Scheinstudien“) 245.000 Euro an Hocheggers Firma Valora überwiesen haben. Den Zahlungen seien laut Staatsanwalt Bernhard Löw keine werthaltigen Leistungen gegenübergestanden.

Diskrete Geldübergaben im Hotel?

Und das noch: Bei einem Treffen im Wiener Hotel Intercontinental soll es zu Geldübergaben gekommen sein. Der nun mitangeklagte Ex-PR-Mann Hochegger soll 17.500 Euro in einem Kuvert an Himmer übergeben haben. Und somit für einen teilweisen Rückfluss der überwiesenen Summen gesorgt haben. Auch der frühere Telekom-Festnetz-Vorstand Rudolf Fischer soll dabei gewesen sein. Er soll 10.000 Euro und später ein Bild im Wert von 7500 Euro bekommen haben. Warum Fischer? Weil die TA damals beim Breitbandausbau mit der Alcatel kooperierte. Und mit dieser einen Rahmenvertrag hatte. Der sah vor, dass die Alcatel jährlich für gemeinsame Marketing-Aktivitäten Gelder an Hochegger überweist.
Auch Fischer, vertreten von Anwalt Otto Dietrich, bekannte sich nicht schuldig. Er verwies auf den erwähnten Rahmenvertrag.

Die Bargeldübergaben wurden sowohl von Himmer als auch von Fischer bestritten. Hochegger, verteidigt von Leonhard Kregcjk, gab alles zu. Er erklärte sogar, dass die übergebenen Bargeldbeträge noch etwas höher gewesen seien, als in der Anklage angegeben.

15 Jahre alte Vorwürfe

Weil all dies etwa 15 Jahre zurückliegt und weil der Schaden nicht allzu groß sei, hatte der Staatsanwalt dem von Anwalt Rüdiger Schender verteidigten Bundesrat eine Diversion angeboten.

Auch Fischer musste nicht lange zittern. Er wurde freigesprochen. Hochegger wurde zwar wegen Untreue-Beihilfe schuldig erkannt, aufgrund früherer Verurteilungen blieb ihm aber eine Zusatzstrafe erspart.

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