Prozess

Stelzer gewinnt gegen Identitären-Chef Sellner vor Gericht

Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP)
Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Sellner darf nicht mehr behaupten, dass der Landeshauptmann einen Vergewaltiger "ins Land gelassen" und dadurch "mitvergewaltigt" habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Identitären-Chef Martin Sellner darf nicht mehr behaupten, dass Landeshauptmann Thomas Stelzer einen Vergewaltiger "ins Land gelassen" und dadurch "mitvergewaltigt" habe und einen "Bevölkerungsaustausch" organisiere. Zudem muss er diese Aussagen online via Telegram widerrufen. Dieses - nicht rechtskräftige - Urteil fällte ein Richter am Montag im Landesgericht Linz, wie ein Behördensprecher am Dienstag einen Bericht der "Kronen Zeitung" bestätigte.

Im Juni hatte das Landesgericht Linz bereits eine einstweilige Verfügung gegen Sellner erlassen. Er hatte auf Telegram geschrieben, der Landeshauptmann habe einen Syrer, der eine 15-Jährige vergewaltigt haben soll, "ins Land gelassen" und habe daher "mitvergewaltigt". Zudem würde er einen "Bevölkerungsaustausch" organisieren. Stelzer setzte sich gegen diese Aussagen juristisch zur Wehr und bekam in allen Punkten Recht.

Der Syrer wurde dem Bericht der "Kronen Zeitung" zufolge inzwischen rechtskräftig freigesprochen. Sellner war zur Verhandlung nicht erschienen. Er kann gegen das Versäumungsurteil Widerspruch und Berufung einlegen. Zudem muss er Stelzer für alle Schäden haften, die diesem aus den getätigten Äußerungen entstehen können.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.