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Handy-Auswertung: Drei Parteien für Reform

Ein Smartphone gibt viel preis: Passt das Gesetz von 2004 noch?
Ein Smartphone gibt viel preis: Passt das Gesetz von 2004 noch?Getty Images
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Die Anwälte wollen für Ermittler striktere Regeln beim Umgang mit Daten von Beschuldigten aufstellen. Auch ÖVP, FPÖ und Neos plädieren für eine Novelle. SPÖ und Grüne warnen davor, dass Delikte ungesühnt bleiben könnten.

Ein Vorstoß des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags sorgt für Diskussionen. Smartphones, so fordern es die Standesvertreter der Anwälte, sollen nur noch bei Verdacht auf schwerere Delikte (mehr als ein Jahr Strafdrohung) ausgewertet werden dürfen. Ermittler sollen nicht mehr wie bisher das Handy ohne richterliche Bewilligung abnehmen können. Für Zufallsfunde soll es klare Regeln geben, Beschuldigte eine Kopie der abgenommenen Daten erhalten, um selbst Entlastendes suchen zu können. Umsetzen müsste diese Ideen freilich die Politik.

Das Thema ist zweischneidig. Befürworter einer Reform argumentieren damit, dass das bisherige Gesetz eher an die Abnahme von Tagebüchern gedacht hat als an Smartphones, auf denen das ganze Leben eines Menschen dokumentiert ist. Gegen den Vorschlag wird hingegen vorgebracht, dass Ermittlungen nicht erschwert werden sollen. Auch innerhalb der Parteien – und insbesondere auch innerhalb der Koalition – gehen die Meinungen zu den Reformideen auseinander, wie eine Nachfrage der „Presse“ zeigt.

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