Leitartikel

Der untragbare Umgang mit den tragbaren Daten

Die Sicherstellung von Handys bedarf dringend einer Reform. Einigt die Politik sich nicht freiwillig, könnte der Verfassungsgerichtshof sie zwingen.

Smartphones „wissen“ oft mehr als wir, die wir sie benützen. Sie dokumentieren unser Leben – unsere Kommunikation, unsere Bewegungen, unsere Internetsuchen – dauerhafter, als unsere Erinnerung es uns erlaubt. Und doch werden sie, wenn es gilt, Beweise für Strafverfahren zu sammeln, gleich behandelt wie ein Küchenmesser, mit dem möglicherweise jemand ermordet wurde: ein Beweismittel wie jedes andere, das übrigens auch Zeugen abgenommen werden kann.

Die digitale Entwicklung hat den analogen Gesetzgeber überholt. Daran stößt sich Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (Örak): Die Regelungen über die Sicherstellung von Datenträgern, neben Handys auch Laptops, Festplatten oder USB-Sticks, stammen aus der „digitalen Steinzeit“, sagte Utudjian bei einer Pressekonferenz am Montag. Deren Anlass: Die Anwälte wollen mit einem privaten Gesetzesvorschlag Bewegung in die Diskussion darüber bringen, unter welchen Voraussetzungen welche Handydaten für die Strafverfolgung genützt werden dürfen. Auch wenn über die Details noch zu reden sein wird: Es ist höchste Zeit für eine Reform, denn der Umgang mit den tragbaren Daten ist untragbar.

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