Ticker-Nachlese

Urteil vertagt: Strache-Prozess wird 2023 fortgesetzt

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Weg in den Saal 211.
Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Weg in den Saal 211.(c) APA/EVA MANHART
  • Drucken

Hat sich der frühere Vizekanzler von einem Privatklinik-Betreiber bestechen lassen? Diese Frage wird im Wiener Straflandesgericht erörtert. Die „Presse“ berichtete live.

Erstaunen war es, das heute den Saal 211 im Wiener Landesgericht für Strafsachen erfüllte. Der Grund: Die Oberstaatsanwälte Bernhard Weratschnig und Roland Koch beantragten am - gemäß dem ursprünglichen Prozessfahrplan - letzten Verhandlungstag zwei neue Zeugen. Zwei Männer, die weder im Ermittlungsverfahren noch im Erstverfahren vernommen wurden, von denen man sich aber einiges an neuen Informationen erwarte, wie sie argumentierten. Richterin Helene Gnida gab dem Antrag statt - womit die Verhandlung ins nächste Jahr wandert. Konkret: Am 10. Jänner 2023 wird fortgesetzt.

Worum geht es? Kurz gesagt, um zwei Fragen: Hat sich der frühere Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache der Bestechlichkeit schuldig gemacht? Und: Hat Walter Grubmüller, Eigentümer der Privatklinik Währing und lange Jahre Mitglied der SPÖ, mit Spenden an die FPÖ in den Jahren 2016 und 2017 eine Bestechung begangen?

„... ein überzeugender Freiheitlicher geworden“ 

Geht es nach den genannten Staatsanwälten, soll sich Strache über die Maßen für die Aufnahme der Privatklinik Währing in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) eingesetzt haben. Erst in Form einer Pressekonferenz, dann mittels entsprechendem Initiativantrag. Grubmüller wiederum habe sich dafür mittels zwei Spenden, einmal in Höhe von 2000, dann von 10.000 Euro erkenntlich gezeigt. „Nicht schuldig“, kontern die beiden Angeklagten: Grubmüller will aus Enttäuschung über die SPÖ, deren Mitglied er von 1969 bis 2018 war, an die FPÖ gespendet haben. Strache will sich dem Thema Prikraf angenommen haben, weil man „Missstände“ festgestellt habe und deswegen die Öffnung des Fonds für alle Privatkliniken und nicht nur einem kleinen Kreis von ihnen ermöglichen wollte.

So weit, so bekannt. Neu waren am Donnerstag sodann einige Chatnachrichten, die 2017 und 2018 zwischen den beiden Angeklagten hin und her gegangen sind. In diesen schimpfte Grubmüller deftig über den damaligen SPÖ-Vorsitzenden Christian Kern, dessen Worte bei ihm „den Stuhlgang lockern“ würden. Überhaupt benötige man „Alkohol“, um die roten Positionen verkraften zu können. Was sich Strache bei Erhalt solcher Zeilen gedacht habe?, wurde er sodann gefragt. Seine Antwort: Dass Grubmüller „ein überzeugender Freiheitlicher geworden sei“.

Ein Wiedersehen gab es im Grauen Haus zuvor mit Julian Hadschieff, Chef der Premiqamed, die fünf Privatkliniken betreibt, die allesamt vom Prikraf profitieren. Zudem war er bis in den Juni 2022 Obmann des Fachverbands für Gesundheitsberufe in der Wirtschaftskammer, die für den Prikraf zuständig ist. Befragt von Richterin Gnida beharrte er auf seinen Positionen von der Erstauflage des Prozesses: Eine Neuaufnahme in den Prikraf sei nur möglich, wenn das entsprechende Gesetz geändert und die neue Klinik in die Prikraf-Liste geschrieben werde. Außerdem brauche es damit einhergehend eine Aufstockung der Fondsmittel.

Zeuge Nummer zwei war der freiheitliche Fachreferent Fritz Simhandl, der 2017 jenen Initiativantrag geschrieben hat, in dem die Öffnung des Prikraf gefordert wurde. Er schilderte, dass dieser nie wirklich spruchreif wurde. Soll heißen, er „wurde nur dem Ausschuss zugewiesen, wurde in keiner Sitzung je diskutiert, er ist dort bis zum Ende der Legislaturperiode liegen geblieben“. Warum? „Weil es offensichtlich kein politisches Bedürfnis gegeben hat, darüber zu reden oder das zum Ende zu bringen.“ Den kürzesten Auftritt vor Gericht verbuchte dann die ehemalige Buchhalterin der FPÖ. Sie betonte, bereits in Pension zu sein und „nicht mehr ins Büro“ zu gehen, weshalb sie auch nichts Neues sagen könne. Was sie aber noch wisse: Dass alle Spenden, die die FPÖ erhalten habe, dokumentiert seien.

„Weitere Kosten": Verteidiger bleibt bei Strache

Wie geht es nun weiter? Im Jänner werden FPÖ-Wirtschaftssprecher A. und FPÖ-Konsumentenschutzsprecher W. sowie der SPÖ-Funktionär M. als Zeugen einvernommen werden.

Und: Johann Pauer kündigte an, Strache auch dann als Verteidiger zur Verfügung stehen zu wollen, ärgerte sich aber zugleich über „solche verspäteten Anträge“, wie sie nun von der Staatsanwaltschaft eingebracht wurden. Immerhin führten diese „leider dazu, dass für die Angeklagten weiteren Verhandlungskosten anfallen“. Er werde seinen Mandanten aber „sicher nicht“ im Stich lassen, auch „wenn noch 100 Tage verhandelt wird“. Warum ist das nicht so selbstverständlich, wie es auf den ersten Blick klingen mag? Weil Strache sich nach eigenen Aussagen seinen Anwalt nicht mehr leisten kann und eigentlich auf einen Pflichtverteidiger angewiesen wäre. Pauer vertritt ihn daher „pro bono“. 

Der Liveticker zum Nachlesen:

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Wiener Landesgericht für Strafsachen.
Gericht

Erst Strafe, dann eine neue Chance für Strache

Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache steht in der Causa „Prikraf“ zum zweiten Mal wegen Bestechlichkeit vor dem Strafrichter.
Klinikbetreiber Walter Grubmüller und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache
Ticker-Nachlese

"Gibt es das auch in Blau?": Strache steht erneut vor Gericht

Hat sich der Ex-FPÖ-Chef der Bestechlichkeit schuldig gemacht? Ja, urteilte eine Richterin. Widersprüchlich, meinte das Oberlandesgericht. Die Folge: Der Prozess wird wiederholt, die „Presse“ berichtete live.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.