Energiekosten

Strompreis: Gerangel um die Grundversorgung

Wem steht beim Strom der günstigere Grundversorgungstarif zu?
Wem steht beim Strom der günstigere Grundversorgungstarif zu? (c) APA/dpa/Sina Schuldt (Sina Schuldt)
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Der Grundversorgungstarif ist viel günstiger als die Tarife für Neukunden. Eine Musterklage in Kärnten sollte den Anspruch darauf klären – sie findet nun nicht statt.

Wien. Wer hat Anspruch auf Grundversorgung mit Strom? Alle Personen, die sich darauf berufen – oder nur solche, die finanziell bedürftig sind? Das ist – wie berichtet – umstritten, nicht zuletzt, weil die Regelungen von Bund und Ländern teilweise uneinheitlich sind.

Es geht dabei um jenen Tarif, den die meisten Bestandskunden beim jeweiligen Anbieter haben. Und mit dem man angesichts horrender Preissteigerungen derzeit viel besser dran ist als mit aktuellen Neukundentarifen. Laut dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) des Bundes können Verbraucher und Kleinunternehmer sich ohne weitere Einschränkungen auf die Grundversorgung berufen und haben dann Anspruch auf diesen Tarif. In den Ausführungsgesetzen der Länder sind jedoch zum Teil Einschränkungen normiert.

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