Datenschutz

Neue Regeln (nicht nur) für die Cloud

Für Datentransfers in sogenannte unsichere Drittländer gelten neue Standardvertragsklauseln.
Für Datentransfers in sogenannte unsichere Drittländer gelten neue Standardvertragsklauseln.(c) Marin Goleminov
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Und schon wieder läuft ein Countdown: Wer Daten in „nicht sichere“ Drittländer übermittelt, muss noch heuer seine Standardverträge an neue EU-Vorgaben anpassen.

Wien. Die letzten Wochen des Jahres sind ohnehin meist stressig – und heuer dürfte es für etliche Unternehmen noch eine Spur hektischer werden. Denn wieder einmal müssen unionsrechtliche Vorgaben in Sachen Datenschutz umgesetzt werden. Und das noch vor dem Jahreswechsel.

Es geht um die sogenannten Standardvertragsklauseln der EU. Wichtig sind sie, wenn personenbezogene Daten in bestimmte Länder außerhalb des EWR übermittelt werden sollen – konkret in all jene Staaten, denen die EU-Kommission kein mit den unionsrechtlichen Standards vergleichbares Datenschutzniveau attestiert hat. Für Datenübertragungen dorthin braucht es laut Unionsrecht eine eigene Rechtsgrundlage – und die gängigste sind eben diese auf EU-Vorgaben basierenden, standardisierten Datenschutzverträge. „Seit dem vorigen Jahr gibt es dafür eine neue Version, und die alte Version verliert mit Ende des Jahres ihre Gültigkeit“, sagt Michael Röhsner, Rechtsanwalt bei Eversheds Sutherland, zur „Presse“.

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