Wien

Überraschende Wende: Projekt Heumarkt in Gefahr

Investor Michael Tojner will das Hotel InterContinental für sein Bauvorhaben abreißen lassen.
Investor Michael Tojner will das Hotel InterContinental für sein Bauvorhaben abreißen lassen.Fabry / Die Presse
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Brisante Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Generalanwalt Anthony Collins verlangt nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Neue Hürde für das seit vielen Jahren umstrittene Projekt Heumarkt. Der Generalanwalt Anthony Collins verlangt nun in seinem Schlussantrag, der der „Presse“ vorliegt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Damit droht dem Bauvorhaben von Investor Michael Tojner eine Verzögerung und ein neues Hindernis.

Tojners WertInvest will seit Jahren im historischen Zentrum von Wien, einer Unesco-Welterbestätte, ein Bauvorhaben umsetzen, der sogenannte „Heumarkt Neu”. Dazu müsste das Hotel InterContinental abgerissen werden.

Der Hotelbetrieb plant eine neue Anlage mit neuen Gebäuden auf dem 1,5 Hektar großen Gebiet, etwa ein 19-stöckiges Hochhaus. Das Areal erreichte nicht die im österreichischen Recht festgelegten Schwellenwerte, ab denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Aber: „Dass das Projekt einen bestimmten, in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Schwellenwert nicht erreicht, kann nicht dazu führen, dass die Notwendigkeit einer solchen Prüfung nicht geprüft werden muss“, sagte Generalanwalt Collins nun in seinem Schlussantrag. Collins schlägt nunmehr vor, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sein kann, wenn ein geplantes Städtebauprojekt an einer Unesco-Welterbestätte liegt.

Schutz sei besonders relevant

Die Behörden hätten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Projekte im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob sie möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und dann einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Notwendigkeit, Stätten von historischer, kultureller oder archäologischer Bedeutung zu schützen, sei im Zusammenhang eines für eine Unesco-Welterbestätte geplanten Städtebauprojekts besonders relevant.

Dem Verwaltungsgericht Wien zufolge handelt es sich bei dem Projekt  um eines der wichtigsten Städtebauvorhaben in Wien seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Im österreichischen Recht sind weder Schwellenwerte oder Kriterien festgelegt, die den Standort oder die Art von Städtebauvorhaben betreffen, bei denen die Verpflichtung entsteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, noch ist dort eine Einzelfallprüfung vorgesehen. Das Verwaltungsgericht Wien hat Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht. Es hat daher dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Auslegung der besagten Richtlinie vorgelegt.

Die Schlussanträge sind für den Europäischen Gerichtshof zwar nicht bindend, aber meistens hält er sich an die eingebrachten Vorschläge des Generalanwalts. Die Richter treten nun in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.

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