Strafgesetzbuch

"Dick Pic"-Paragraf: Plakolm will gegen ungewollte Penisbilder vorgehen

"Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert“, findet Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.
"Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert“, findet Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.IMAGO/SEPA.Media
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Das ungefragte Zuschicken von Penisbildern ist in Österreich derzeit nicht strafbar. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm will das nun ändern. Nach deutschem Vorbild soll ein „Dick Pic"-Paragraf eingeführt werden.

Das ungefragte Zuschicken von "Dick Pics" - also Penisbildern - will Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) unter Strafe stellen. "Belästigung bleibt Belästigung, egal wo sie passiert", betonte sie in einer Aussendung. Was im echten Leben strafbar sei, müsse auch im Internet Konsequenzen haben. In Deutschland gibt es bereits einen solchen "Dick Pic"-Paragrafen.

"Wer einen pornographischen Inhalt an einen anderen gelangen lä?t (sic), ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es in Paragraf 184 des deutschen Strafgesetzbuches. In Österreich sei derzeit lediglich das Weiterleiten der Bilder, nicht aber das Zusenden strafbar.

Dabei seien zahlreiche Frauen betroffen: 41 Prozent der befragten weiblichen Millennials (zwischen 1981 und 1998 Geborene) hätten mindestens einmal ein unerbetenes Penisbild bekommen, zitiert die Aussendung eine Erhebung des Instituts YouGov aus dem Jahr 2018. Bei jungen Frauen zwischen 18 und 24 Jahren waren es sogar 47 Prozent.

Grüne: Lücke im Verwaltungsstrafrecht schließen

Auf der Informationswebsite - auf der sich auch einige verpixelte "Dick Pics" finden - wird dafür nun ein eigener Absatz in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs, der sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen betrifft, gefordert.

Die stellvertretende Klubobfrau und Frauensprecherin der Grünen, Meri Disoski, sieht durch Plakolms Vorstoß ihre eigene "schon lange bekannte Forderung nach einem 'Dick Pic'-Verbot" unterstützt. Die "Lücke", dass es für Versender von Penisbildern keine rechtlichen Konsequenzen gibt, "können wir jetzt schnell mit einer entsprechenden Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht schließen", so Disoski.

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