Strache-Prozess: Ein Finale mit Hindernissen

APA/EVA MANHART
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Am Donnerstag sollte in Wien das Urteil für Heinz-Christian Strache verkündet werden. Doch es kam ganz anders.

Die vorgesehene Urteilsverkündung fiel ins Wasser. Heinz-Christian Strache, der zuletzt angesichts steigender Verteidigerkosten über Geldnot geklagt hat, muss weiter warten. Und sein Anwalt Johann Pauer muss weiter in den – finanziell – sauren Apfel beißen. Anstatt eines erstinstanzlichen Abschlusses des Bestechlichkeits-Prozesses um die FPÖ-Schützenhilfe für einen Privatklinik-Eigentümer gab es am Donnerstag eine Vertagung auf 10. Jänner 2023.

Kurz zur Erinnerung – darum geht es: Als FPÖ-Chef soll Strache Mitte 2017 (also noch vor der Nationalratswahl und damit noch in Opposition) Abgeordnete seiner Partei dazu verleitet haben, einen Initiativantrag im Parlament einzubringen. In dem – letztlich erfolglosen – Antrag hatte sich die Partei für die Öffnung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (kurz: Prikraf) stark gemacht. Dafür gab es ein konkretes Fallbeispiel, nämlich die bisher fruchtlosen Versuche des Eigentümers der Privatklinik Währung, Walter Grubmüller, von eben diesem Fonds aufgenommen zu werden. Damit hätten medizinische Leistungen der Klinik mittels Fonds finanziert werden können.

Im Gegenzug für die Bemühungen seines Freundes Strache, insbesondere eben für den Initiativantrag, soll Grubmüller – vormals SPÖ-Mitglied, später glühender FPÖ-Fan – zweimal an die FPÖ gespendet haben. Einmal 2000 und einmal 10.000 Euro. Strache wird daher Bestechlichkeit vorgeworfen, Grubmüller muss Bestechung verantworten. Beide bekennen sich nicht schuldig.

Das große Plus der beiden: Frühere Verurteilungen (ein Jahr und drei Monate bedingte Haft für Strache, ein Jahr bedingt für Grubmüller) wurden vom Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgehoben. Das OLG fand Widersprüche in der Urteilsbegründung und meinte, dass bestimmte (eher entlastende) Chats zu wenig gewürdigt wurden. Daher dürfen sich die Beschuldigten in diesem, wie es heißt, zweiten Rechtsgang, Chancen auf Freisprüche ausrechnen.

Der Anwalt, der Zeuge sein sollte

Doch die Anklagebehörde wollte sich in einem solchen „Drehbuch“ wohl nicht kampflos wiederfinden. Und tat etwas, mit dem nicht zu rechnen war. Obwohl Richterin Helene Gnida bereits Anfang September aufgefordert hatte, allfällige Anträge – etwa auf Ladung zusätzlicher Zeugen – rechtzeitig zu stellen, brachten die beiden Oberstaatsanwälte der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Bernhard Weratschnig und Roland Koch, am Mittwoch, einen Tag vor dem geplanten Finale, neue Beweisanträge ein. Darunter fand sich ein Antrag auf Einvernahme von zwei Unterzeichnern des erwähnten Initiativantrags. Ob diese FPÖ-Mandatare nun irgendetwas zu dem mutmaßlichen Deal „Gesetzes-Initiative gegen Parteispenden“ aussagen können, ist fraglich.

Die Richterin will sich jedenfalls (um keinen Nichtigkeitsgrund zu riskieren) die beantragten Zeugen anhören. Begeistert war sie von der Vorgangsweise der WKStA aber nicht. Sie klagte über den Beweisantrag, der nur „einen Tag vor der letzten Verhandlung“ – noch dazu „erstmals im zweiten Rechtsgang“ gestellt wurde. Ankläger Koch hielt prompt dagegen: „Wir machen das nicht, um das Gericht zu ärgern.“ Man stimme sich intern immer neu ab und stelle die Beweisanträge eben dann, wenn man es für richtig halte. An die Richterin: „Sie können ja diese Anträge abweisen.“ Aber in diese mögliche Nichtigkeits-Falle wollte die Vorsitzende eben nicht tappen. Die Verteidigung sprach sich (erfolglos) gegen das Vorgehen der Anklage aus.

Einer der neuen Anträge mutete übrigens kurios an, hatte er doch zum Ziel, dass der Anwalt von Grubmüller, dessen Bruder Helmut, als Zeuge einvernommen werden soll, nämlich zu Wahrnehmungen über die damals gelaufene Prikraf-Debatte.

Strache „nicht im Stich lassen“

Da der Anwalt aber sowohl seine anwaltliche Schweigepflicht als auch sein Recht, als Bruder eines Beschuldigten nicht aussagen zu müssen, ins Treffen führte, wurde dieser Antrag zurückgezogen.

Ein weiterer Antrag bezog sich auf die Verlesung von Chats, die beweisen sollen, dass Strache Interesse an satten Parteifinanzen gehabt habe – da bekanntlich die Partei „einen Teil seines Lebensstils finanzierte“.
Blieb noch die Frage, was Straches Anwalt Pauer macht, der mittlerweile – siehe Straches Finanznöte – pro bono verteidigt, also ohne die ihm zustehenden Honorare zu verlangen. Pauer ging in seinem Statement durchaus offensiv mit dieser Frage um. Er wies darauf hin, dass weitere Prozesstage freilich weitere Prozesskosten bedeuten. „Aber ich habe noch nie einen Mandanten im Stich gelassen. Und ich werde das auch weiterhin nicht tun, selbst wenn wir noch hundert Tage verhandeln müssen.“

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