Viel ist bisher nicht hängen geblieben an Heinz-Christian Strache.
Wollen wir heute einmal über Vorverurteilung reden – auch über mediale? Nehmen wir den Fall Strache. Oder besser: die Fälle Strache. Man weiß gar nicht, wo man anfangen soll: die Sporttasche voller Geld im Auto, die Angaben einer Parteikollegin, Spenden in bar übergeben zu haben, die Reisen nach Ibiza, Korfu oder Dubai, die er als Gegenleistung für Gesetzesänderungen oder Postenvergaben erhalten haben soll, der Vorwurf der Bestechung für ein neues Glückspielgesetz. Alles zurückgelegt bzw. mit Freispruch beendet.
Verurteilt wurde Heinz-Christian Strache bisher lediglich in der Causa Prikraf. Und selbst da wurde eine Neuaustragung angeordnet.