Bund-Länder-Konferenz

Flüchtlinge: Mehr Geld für Betreuung

Die Polizei kontrolliert verstärkt an den Grenzübergängen.
Die Polizei kontrolliert verstärkt an den Grenzübergängen. APA/ROBERT JAEGER
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Die Unterbringung von pflegebedürftigen, behinderten und minderjährigen Flüchtlingen soll besser honoriert werden. Ein Durchgriffsrecht des Bundes lehnen die Länder ab.

Wien/Parndorf. „Ich habe den Eindruck, dass das politisch eskaliert werden soll.“ Andreas Babler, SPÖ-Bürgermeister in Traiskirchen, jener Stadt, die das Erstaufnahmezentrum für Asylwerber beherbergt, ritt am Donnerstagabend in der „ZIB 2“ heftige Angriffe auf den ÖVP-Innenminister: Die aktuellen Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen seien inszeniert, „um von anderen Sachen abzulenken“. Es gehe lediglich um 4000 Plätze in der Grundversorgung, und die müssten wohl aufzustellen sein. Babler würde dafür auch die Wiedereinführung des Durchgriffsrechts des Bundes befürworten – der Möglichkeit also, auch gegen den Willen von Land und Gemeinde Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen.

Um das Thema Unterkünfte ging es am Freitag auch bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Länder im burgenländischen Parndorf. Bekanntlich ist die Unterbringung Bundessache, es gibt aber eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern, die einen Aufteilungsschlüssel auf die Bundesländer vorsieht. Die Quote wird derzeit nur von Wien und dem Burgenland erfüllt, wobei die Bundeshauptstadt deutlich darüber liegt.

Der Ansatz der Landesregierungen zur Lösung des Problems: Es soll mehr Geld für die Unterbringung geben. Derzeit ist es für Hilfsorganisationen und private Quartiergeber oft ein Verlustgeschäft, Flüchtlinge aufzunehmen. Angehoben werden sollen die Sätze vor allem für jene Flüchtlinge, die besonderen Betreuungsbedarf haben. Das gilt speziell für Pflegebedürftige, Behinderte und unbegleitete Minderjährige. Die derzeitigen Zuwendungen würden für diese Gruppen oft nicht mehr ausreichen, betonte Burgenlands Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ). Die Länder seien deshalb für ein Realkosten-Modell, mit dem Bund sei man sich diesbezüglich einig.

Denkbar wäre für die Länder ein solches Modell auch für alle anderen Asylwerber, mit einem Kostendeckel. Vorarlbergs Landesrat Christian Gantner (ÖVP) sprach sich etwa aufgrund der teilweise höheren Lebenshaltungskosten in den westlichen Bundesländern für ein Realkosten-Modell aus. Zur genauen Ausgestaltung sind weitere Gespräche geplant.

Außerdem wurde beschlossen, die Zuverdienstgrenze für Vertriebene von 110 auf 142 Euro im Monat zu erhöhen. Ukrainischen Flüchtlingen soll es auf diese Weise ermöglicht werden, „in eine gewisse Selbstständigkeit zu kommen“, sagte Winkler.

Dublin III überdenken

Weitere Beschlüsse der Konferenz der Landesflüchtlingsreferenten betreffen die „lückenlose Grenzsicherung“ und „Dublin III“. Erstere bezieht sich auch auf die EU-Außengrenzen, für deren Schutz sich der Bund auf europäischer Ebene einsetzen soll, um Österreich zu entlasten. Bezüglich Dublin III (EU-Verordnung, die festlegt, welches Land für ein Asylverfahren zuständig ist) fordern die Länder Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) dazu auf, „sich das noch einmal genau anzusehen“, sagte die Kärntner Landesrätin Sara Schaar (SPÖ). In Österreich gebe es vor allem deshalb so viele Asylanträge, weil die umliegenden Länder das System außer Kraft gesetzt hätten. Nun sei die Frage, welche Anwendung in Österreich Sinn habe.

Dass die Konferenz knapp zwei Stunden länger gedauert hat als eigentlich geplant, zeige, dass die Flüchtlingssituation ein wichtiges Thema sei, meinte Winkler. „Jedem ist bewusst, dass es ein sehr herausforderndes Jahr war, gerade auch im Burgenland an der Grenze.“
Das von Babler geforderte Durchgriffsrecht des Bundes gegenüber den Ländern, wie es 2015 angewandt wurde, war bei der Konferenz übrigens kein Thema. Gantner betonte diesbezüglich: „Ich bin zuversichtlich, dass wir das Ganze auch in einem partnerschaftlichen Miteinander bewältigen können.“

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