Leitartikel

Gewalt kann auch sehr leise sein

Wer andere mit Penisbildern belästigt, soll künftig dafür belangt werden: Übergriffiges Verhalten wird nur eingedämmt, wenn es Konsequenzen nach sich zieht.

Das Versenden von ungebetenen Penisbildern soll strafbar werden. Endlich. In Deutschland stehen auf „Dick Pics“, wie die Bilder verniedlichend genannt werden, bereits Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Nach dem Vorschlag von Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) prüft nun das Justizministerium, ob eine derartige Bestimmung im Verwaltungsstrafrecht zügig umgesetzt werden kann.

Fast jede zweite Frau zwischen 18 und 24 in Österreich hat laut Statistik Austria mit dieser Art der Belästigung bereits zu tun gehabt: Da sie so geläufig sind, sind viele geneigt, die Fotos zwar als höchst unangenehm zu empfinden, sie aber angesichts „echter“ körperlicher Gewalt eher als Bagatelle einzustufen. Eines liegt aber allen Formen von sexueller Belästigung zugrunde: Es geht um die Ausübung von Macht und um Demütigung der anderen. Wenn übergriffiges Verhalten keine Konsequenzen hat, wird es wiederholt. Oder sogar gesteigert.

Wenn man sich daran erinnert, wie heftig die Diskussion um den sogenannten Po-Grapsch-Paragrafen geführt wurde, ehe es 2016 strafbar wurde, eine Person am Oberschenkel oder Gesäß unerwünscht zu berühren, wurden nun beim Thema Penisbilder keine Bedenken laut, dass es vielleicht Grauzonen geben könnte. Damals gab es etwa einen prominenten Arzt, der öffentlich darüber klagte, dass es nun strafbar sei zu überprüfen, „ob der Popsch hält, was der Blick verspricht“. Andere Persönlichkeiten sorgten sich, dass der Grapsch-Paragraf Umarmungen und Tanzen unter Strafe stellen würde. So viel Sorge um den L'amour-Hatscher!

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