Fremdenrecht

Als Bub eingereist, als Opa wieder in die Türkei zurück

Nach langer Zeit im Land muss ein Krimineller jetzt Österreich verlassen – laut Gericht aber nur für die Dauer von zehn Jahren.

Wien. Wenn er nicht mehr in Österreich sei, könne er sich ja nicht mehr bei seinem Bewährungshelfer melden, hatte der Mann zuletzt argumentiert. Das änderte nichts daran, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass der Türke das Land zu verlassen hat. Doch konnte der Mann über den Gerichtsweg erreichen, dass er doch kein unbefristetes Einreiseverbot für Österreich erhielt, wie es die Behörde noch wollte.

Es ist die Geschichte eines türkischen Staatsangehörigen, der schon als Bub nach Österreich gekommen war. Und nun kurz vor seinem 54. Geburtstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs erhielt, wonach der Mann zehn Jahre lang keinen österreichischen Boden betreten darf. Es ist aber auch die Geschichte einer kriminellen Karriere, die den siebenfachen Vater und vierfachen Opa ins Gefängnis gebracht hatte.

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