Künstler-Musterklage gegen Salzburger Festspiele eingebracht

Freischaffende Künstler wehren sich gegen die „unzulässige Beschäftigungspraxis" bei den Salzburger Festspielen.

Beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien ist am Montag eine Musterklage gegen den Salzburger Festspielfond eingebracht worden. Künstler hatten einen solchen Schritt vor einigen Tagen in einer Pressekonferenz angekündigt. Der Kern der Klage ist "die unzulässige Beschäftigungspraxis bei den Salzburger Festspielen", hieß es nun in einer Aussendung der Initiativen "Anwaltspetition für Freischaffende" und "Aufstehen für die Kunst".

Künstlerinnen und Künstler hätten eine "Verpflichtungserklärung" mit der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor unterzeichnen müssen, um sich von den Salzburger Festspielen in den Sommermonaten anstellen zu lassen. Sie sollten bereits davor Leistungen - etwa Teilnahme an Vorproben - für diese erbringen. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung in der Vorprobenzeit sei nicht erfolgt. Ein Dienstverhältnis zur Konzertvereinigung sei "explizit ausgeschlossen" gewesen, so die Initiativen. Es seien "drastische Abzüge" für die Vergütung in den Salzburger Sommermonaten vereinbart worden, sollte man bei Vorproben fehlen.

Die Musterklage will erreichen, dass künftig Zusatzmitglieder der Konzertvereinigung von den Festspielen ab den ersten Vorprobetag "direkt und sozialversicherungspflichtig angestellt" werden. Die Probenzeiten sollen klar eingegrenzt sein und durchgängig bezahlt werden, wird gefordert. Was etwa Abzüge etc. anbelangt, soll "nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. dem Theaterarbeitsrecht verfahren" werden. Die "Verpflichtungserklärung" sei illegal gewesen und habe nicht der Mindestanforderung an einen Dienstzettel entsprochen.

"Opfer der Verweigerung der Zahlungspflicht Salzburgs"

Außerdem geht es um Absagen, bei denen sich die Festspiele auf Höhere Gewalt berufen hätten. Da es seit Juni 2020 in Österreich grundsätzliche Öffnungsschritte gab, sei diese Begründung "rechtlich nicht gültig" gewesen, kritisieren die Künstler-Initiativen. Solisten und Chormitglieder seien "Opfer der Verweigerung der Zahlungspflicht Salzburgs" gewesen. Ebenfalls am Montag sei Meldung an die Wiener und Salzburger Gebietskrankenkasse wegen "Umgehung der Sozialversicherungspflicht" erstattet worden.

Die Salzburger Festspiele hatten sich im Vorfeld gegen die Vorwürfe verwehrt. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es: "Die Salzburger Festspiele haben als einziges großes Festival weltweit im Sommer 2020 stattgefunden und damit hunderten KünstlerInnen Beschäftigung gegeben. Dem Direktorium der Festspiele ist es zudem gelungen, fast alle der ursprünglich in 2020 geplanten Produktionen in 2021 und 2022 nachzuholen. Hierfür wurden im Einvernehmen mit den Solistinnen und Solisten, den Chören und Orchestern Veränderungsvereinbarungen geschlossen." Man habe sich nach der Saison 2020 mit den Künstleragenturen, Orchestern und Chören auf eigene Coronabestimmungen verständigt, mit denen die jeweiligen Abschlagszahlungen bei etwaigen künftigen Absagen geregelt wurden.

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