U-Ausschuss

VfGH bekam Kurz-Zusammenfassung geschwärzter Aktenteile

Die Auskunft eingeholt haben die Höchstrichter, weil Zadic den VfGH um Klärung der Frage ersucht hat, wie weit Schmid vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss befragt werden können muss.
Die Auskunft eingeholt haben die Höchstrichter, weil Zadic den VfGH um Klärung der Frage ersucht hat, wie weit Schmid vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss befragt werden können muss.APA/HELMUT FOHRINGER
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Ein Schriftsatz der Justiz zu den Schmid-Aussagen liegt nun dem Verfassungsgerichtshof vor. Justizministerin Alma Zadic hatte die Zusammenfassung zur Klärung des Umfangs von Schmids U-Ausschuss-Befragung gefordert.

Die Justiz hat dem Verfassungsgerichtshof eine kurze Zusammenfassung jener Aussagen von Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid übermittelt, die in den Akten über die Einvernahmen durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschwärzt sind. Der VfGH brauchte dies, um über einen Antrag von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) auf Klärung des Befragungs-Umfanges im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss zu entscheiden, berichtete das Ö1-"Mittagsjournal" am Dienstag.

Sorgen, dass mit Übermittlung der kurzen Zusammenfassung bisher unbekannte Details der Schmid-Aussagen vor der WKStA an die Öffentlichkeit geraten könnten, hat der VfGH laut "Mittagsjournal" unter Hinweis auf bereits seit 2015 geltende strenge Regeln über den Umgang mit vertraulichen Auskünften zurückgewiesen. Diese Regeln orientieren sich an jenen des Parlaments für den Umgang mit geheimen Unterlagen.

Zadic hatte Klärung der Frage erbeten

Die Auskunft eingeholt haben die Höchstrichter, weil Zadic den VfGH um Klärung der Frage ersucht hat, wie weit Schmid vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss befragt werden können muss. Denn die ÖVP war vor der (dann bekanntlich höchst unergiebigen) Befragung Schmids nicht bereit, eine vom Justizministerium angestrebte Vereinbarung zum Schutz der WKStA-Ermittlungen einzugehen. Zadic wollte mit den Fraktionen vereinbaren, dass Schmid nur zu jenen Teilen befragt wird, zu denen er bei der Staatsanwaltschaft bereits vollständig ausgesagt hat. Die ÖVP wollte sich - wohl auch mit Blick auf die geschwärzten Stellen in den Akten - nicht einschränken lassen. Daraufhin wandte sich Zadic an den VfGH. Über diesen und ein paar weitere Anträge zum U-Ausschuss berät der VfGH in der laufenden Session.

So müssen die Höchstrichter ebenfalls entscheiden, ob die Justiz (was das Ministerium verweigert hatte) die Chats Schmids mit Personen, die ein "Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ" haben sollen, herausgeben muss - wie es ÖVP-Mitglieder des U-Ausschusses verlangt haben. Ein weiterer Antrag betrifft das Begehren der ÖVP, Zadic in der Justiz-Causa zu ersuchen, den Datenbestand der "Usermail"-Accounts der WKStA sowie die gesamte schriftliche Kommunikation innerhalb der Behörde, soweit sie mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt, zu erheben und dem Ausschuss vorzulegen.

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