Energiekrise

Strompreisbremse kommt, weitere Finanzhilfen sollen folgen

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Finanzminister Magnus Brunner und Michael Strugl, Präsident Oesterreichs Energie
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, Finanzminister Magnus Brunner und Michael Strugl, Präsident Oesterreichs EnergieAPA/GEORG HOCHMUTH
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Am 1. Dezember tritt die Strompreisbremse für Haushalte in Kraft. Für Unternehmen soll es ebenfalls weitere Hilfe geben - die Details sind derzeit aber noch unklar.

Lange wurde sie angekündigt, ab 1. Dezember - und vorerst bis 30. Juni 2024 - soll sie Geltung haben: die vier Milliarden schwere Strompreisbremse für Haushalte. Das Prinzip hinter dem Schlagwort: Bis zu einem Verbrauch von 2900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr bezahlen die Kunden zehn Cent pro kWh, die Differenz erstattet der Staat - automatisch. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh und soll durchschnittlich 500 Euro pro Haushalt und Jahr bringen, so die Rechnung der türkis-grünen Koalition.

Für Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung, also ein Zusatzkontingent. Um letztere zu erhalten, wurde ein spezielles Antragssystem ausgearbeitet, welches Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Michael Strugl, Präsident Österreichs Energie heute, Mittwoch, vorstellten.

Bei dem Zusatzkontingent soll nun jede Person ein zusätzliches Kontingent von 350 kWh zu einem Preis von 30 Cent erhalten. Das entspricht Brunner zufolge einer zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person und Jahr. Gänzlich fertig ist das Paket zwar noch nicht, werde aber „finalisiert“, wie der Finanzminister meinte. Und er zeigte sich überzeugt: Die Abwicklung werde letztlich „weitgehend automatisch erfolgen“. In Kraft treten soll die Entlastung ab dem Frühjahr 2023, ob sie auch rückwirkend bis 1. Dezember gilt, ist derzeit noch unklar. 

Mehr Hilfe für Unternehmen in Aussicht

„Nachschärfen“ will die Koalition auch bei den Unternehmenshilfen. Seit gestern, Dienstag, können sie Anträge auf einen „Energiekostenzuschuss“ stellen. Energieintensive Unternehmen sollen 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 abgegolten bekommen. Damit nicht genug: Der Zuschuss könnte nun im Rahmen des EU-Beihilferahmens bis Ende 2023 erweitert werden, stellte Brunner in Aussicht. Denn: „Wir müssen uns wappnen, dass wir auch nationale Lösungen präsentieren können. Vor allem, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen geht.“ 

In welcher Form - eine Ausdehnung des bestehenden Modells oder ein neues Instrument - und bis wann es weitere Unternehmenshilfen gibt, ließ der Finanzminister bei der Pressekonferenz allerdings offen. Man analysiere laufend und genau, wie sich die deutsche Gaspreisbremse auf die Marktsituation der heimischen Betriebe auswirken könne, und es dürfe für sie keine Wettbewerbsnachteile geben. „Wir werden natürlich - in welcher Form auch immer - reagieren“, sagte Brunner.

Hoffen auf gemeinsame Gaspreis-Lösung

Forderungen nach einer Gaspreisbremse wie in Deutschland erteilte Brunner zumindest für Privathaushalte eine Absage: Er wolle betonen, „dass nicht alles, was auf den ersten Blick hier vielleicht populär ausschaut, dann auch wirklich sinnvoll ist“. Die Voraussetzungen in Deutschland seien andere: Dort habe fast die Hälfte der Haushalte eine Erdgasheizung, in Österreich seien es 23 Prozent. Und auch innerhalb Österreichs gebe es Unterschiede, so würden in Salzburg 91 Prozent der Haushalte nichts von einer derartigen Gaspreisbremse haben, in Kärnten sogar 97 Prozent.

Gewessler betonte indes, auf eine gemeinsame europäische Lösung zu hoffen. „Ich habe mich auf EU-Ebene immer für rasche Lösungen ausgetauscht“, betonte sie am Mittwoch einmal mehr. Das nächste Mal wird sie diesen Appell wohl am 19. Dezember kundtun, da findet der nächste EU-Energieministerrat statt. Schon früher könnte indes der „Heizkostenzuschuss der Bundesländer mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ erhöht werden, kündigte sie an.

Einkommensschwache Haushalte sollen überdies zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss in der Höhe von 75 Prozent erhalten, wobei die jährliche Höhe mit 200 Euro begrenzt ist. Anspruchsberechtigt sollen jene Haushalte sein, die auch von der GIS-Gebühr befreit sind.

(Red./APA)

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