Prozess

Frau zu Tode geprügelt: 29-Jähriger wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt

APA/GERD EGGENBERGER
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Der Mann hat seine Verlobte mit einem Kantholz schwer misshandelt und sie dann vor der Bezirkshauptmannschaft abgelegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 29-jähriger Rumäne ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im November des Vorjahres seine 29-jährige Verlobte mit einem Kantholz schwer misshandelt und danach ihren leblosen Körper vor der Bezirkshauptmannschaft Villach abgelegt. Vor Richter Oliver Kriz und den Geschworenen hatte sich der Mann geständig gezeigt, zunächst aber die Absicht der Tötung bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mord an der jungen Frau war einer von 29 Femiziden des vergangenen Jahres in Österreich. Die Rumänin lebte mit ihrem damals 28-jährigen Verlobten in einer Wohnung im Bezirk Villach-Land. Um den gemeinsamen Lebensunterhalt zu bestreiten, arbeitete sie als Sexarbeiterin in einem bekannten Club im Bezirk. Er verdingte sich als ihr Zuhälter und machte zudem Geschäfte mit Autoimporten. Die Beziehung der beiden war von heftigen Auseinandersetzungen und Gewalt geprägt. Am 15. November 2021 beging der Mann dann die Tat.

Leblose Frau vor Bezirkshauptmannschaft abgelegt

Es ging um Vorwürfe des Kokainkonsums und Eifersucht. Als die Frau die Wohnung verlassen wollte, prügelte der Angeklagte zuerst mit einem Besenstiel, später mit der Latte eines Lattenrostes auf seine Verlobte ein. Danach holte er ein massives, etwa ein Meter langes Kantholz und ließ damit seiner Wut freien Lauf. Als die zierliche Frau das Bewusstsein verlor, trug er sie nach erfolglosen Wiederbelebungsversuchen zu seinem Auto und ging noch einmal in die Wohnung, um das Kantholz zu holen.

Mit der regungslosen Frau im Auto fuhr der Mann zur Bezirkshauptmannschaft Villach-Land, wo sie jede Woche ihren Gesundheitspass abgeholt hatte. Er legte ihren leblosen Körper vor dem Gebäude auf den Boden und rief um Hilfe. Während eintreffende Personen, darunter auch Ärztinnen und Ärzte, vergeblich um das Leben der jungen Frau kämpften, fuhr der Täter mit seinem Wagen einige Straßen weiter, um die Tatwaffe in einem Gebüsch zu entsorgen. Danach kehrte er aber zurück und ließ sich von den inzwischen eingetroffenen Polizeibeamten widerstandslos festnehmen. Teile des Tatherganges sowie der Fundort der Tatwaffe konnten anhand der Dashcam im Auto des Täters rekonstruiert werden.

Tötungsabsicht zunächst bestritten, später Schuld eingestanden

Bei der Verhandlung bestritt der Angeklagte zunächst die Tötungsabsicht mit dem Kantholz und sagte aus, seine Verlobte nur mit dem Besenstiel und der Latte geschlagen zu haben, ohne sie damit töten zu wollen. Die massiven Verletzungen des Opfers zeichneten aber ein anderes Bild. Der Leichnam der Frau wies zahlreiche Hämatome und einen hochgradigen inneren Blutverlust auf, hervorgerufen durch eine Vielzahl an Schlägen mit enormer Wucht. Die gerichtsmedizinische Sachverständige Isabella Klasinc konnte beweisen, dass die Verletzungen der Rumänin mit allen drei Tatwaffen zugefügt wurden und sie daran starb.

Schließlich legte der Täter ein Geständnis ab: "Ich bin geständig, ich habe nicht geglaubt, dass ich sie damit töte." Ob er seine Tat bereue, wollte der Richter wissen. "Sehr, ich würde alles tun, um das Ganze zu reparieren", antwortete der Angeklagte unter Tränen. Der psychiatrische Sachverständige Walter Wagner bescheinigte dem Angeklagten zwar eine psychische Störung. Dennoch sei er in der Lage, die Konsequenzen seiner Handlung zu erkennen und es sei ihm bewusst, dass diese strafbar sind. Der Rumäne wurde schließlich zu 19 Jahren Haft verurteilt. Mildernd wirkten sich sein Schuldeingeständnis aus. Erschwerend kam die brutale Durchführung der Tat hinzu. Der Bruder des Opfers bekam 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Der Verteidiger des Angeklagten meldete Berufung gegen die Strafhöhe an. Staatsanwältin Nicole Sembach gab keine Erklärung ab.

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

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Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

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Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und Beratung
Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

  • www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)
  • www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)
  • www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.


Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring
www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.


Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels
www.lefoe.at

Diese Hilfestelle steht Frauen offen, die zur Prostitution gezwungen werden oder als Ehefrau oder Hausangestellte nach Österreich "gelockt" wurden.


Orientexpress
www.orientexpress-wien.com

Diese Frauenberatungsstelle richtet sich ebenso an von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen.

Das Ministerium bietet den sogenannten Familienhärteausgleich an, der dazu dient, finanzielle Überbrückung zu gewähren, wenn etwa eine Notsituation geboten ist. Details: www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienhaerteausgleich


Österreichische Rechtanwaltskammern
www.rechtsanwaelte.at

Eine erste Beratung ("Erste anwaltliche Auskunft") im Bundesland ist gratis.

Online-Hilfe
Online-Beratung ist vor allem dann hilfreich, wenn Betroffene selber keine Beratungsstelle aufsuchen können. Auch, wer lieber schreibt als spricht, kann sich an Beraterinnen im Internet wenden. Die Portale bieten anonyme Beratung an.

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Frauen* beraten Frauen*
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www.mona-net.at

Das "Mädchen online Austria"-Netzwerk bietet Beratung für Mädchen bei allen Problemen und Fragen an.


Gewaltinfo.at
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Anlaufstellen für Männer


Männerberatung Wien
www.maenner.at, +43 1 603 28 28

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www.maennerinfo.at, 0720 / 70 44 00

Männerberatung bei Gewalt in der Familie, Krisenintervention, Deeskalation, Konfliktberatung. In allen Bundesländern.

(APA)

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