Whistleblowing

Hinweisgeberschutz in der Warteschleife

Wie gut sind Hinweisgeber jetzt schon geschützt?
Wie gut sind Hinweisgeber jetzt schon geschützt? (c) MGO (MGO)
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Die Umsetzung der EU-Richtlinie verzögert sich weiter – aber was bedeutet das für Arbeitnehmer, die Missstände in ihrem Betrieb beobachten? Inwieweit sind sie auch jetzt schon geschützt, wenn sie das melden?

Wien. Lang dauert es nicht mehr bis zum 18. Dezember: Dann ist Österreich ein komplettes Jahr mit der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU in Verzug. Und so wird es wohl auch kommen. Zwar war der Entwurf für das HinweisgeberInnenschutzgesetz schon im Frühsommer in Begutachtung, die Beschlussfassung dürfte sich aber bis ins neue Jahr hinein verzögern.

Auch der geplante Stufenplan für die Einrichtung der Meldestellen in den Unternehmen gerät damit gehörig ins Wanken. Zur Erinnerung: Größere Unternehmen ab 250 Beschäftigten sollten dafür laut Begutachtungsentwurf ab Inkrafttreten ein halbes Jahr Zeit bekommen – bei einem Geltungsbeginn im heurigen Herbst wäre es für sie im kommenden Frühjahr so weit gewesen. Kleinere Firmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 müssen jedoch spätestens am 18. Dezember 2023 einen Meldekanal für Hinweisgeber haben, an diesem Tag endet für sie die in der Richtlinie vorgesehene zweijährige Übergangsfrist. Würde das innerstaatlich weiter hinausgeschoben, wäre das ein neuerlicher Verstoß gegen Unionsrecht.

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