"Erster Meilenstein"

Reform des Maßnahmenvollzugs im Justizausschuss beschlossen

Zadic freute sich, dass nun endlich der "erste Meilenstein" für die menschenrechtskonforme und treffsichere Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher gesetzt wird.
Zadic freute sich, dass nun endlich der "erste Meilenstein" für die menschenrechtskonforme und treffsichere Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher gesetzt wird.APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Justizausschuss hat den von Ministerin Alma Zadic vorgelegten Entwurf am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne plenarreif gemacht. Die Opposition stimmte nicht zu.

Die Reform des Maßnahmenvollzugs kann im Dezember vom Nationalrat beschlossen werden. Der Justizausschuss hat den von Ministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegten Entwurf am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne plenarreif gemacht. Zadic freute sich, dass nun endlich der "erste Meilenstein" für die menschenrechtskonforme und treffsichere Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher gesetzt wird.

Jetzt sei "die nächste Hürde überwunden" - und mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Jahr 2023 werden "50 Jahre Stillstand zu Ende" sein, sagte die Ministerin. Die Reform bringe endlich "klare und gerechte Voraussetzungen, damit nur mehr tatsächlich gefährliche Personen im Maßnahmenvollzug untergebracht werden". Bisher werde nicht unterschieden zwischen einem psychisch kranken Jugendlichen, der einen Gerichtsvollzieher schubst, und einem schweren Gewalttäter. Dafür sei Österreich zu Recht von Experten kritisiert worden.

Erhöhung der Strafschwellen für Anlasstaten

Neben einer allgemeinen Anhebung der Strafschwellen wird es für Jugendliche künftig eigene Regelungen geben, zudem werden im Gesetzestext künftig neutralere und weniger stigmatisierende Formulierungen verwendet, umriss Zadic den Inhalt der von ihr ausverhandelten Neuerungen.

Der Kern der Reform ist die Erhöhung der Strafschwellen für Anlasstaten. Psychisch kranke Rechtsbrecher können nur mehr dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren (bisher: Ein Jahr) Freiheitsstrafe bedroht ist (bei Gefahr für sexuelle Integrität oder Leib und Leben schon ab einem Jahr). Anders als bisher gelten für die Einweisung Jugendlicher noch höhere Schwellen: Sie sollen künftig erst bei einem Kapitalverbrechen, also ab zehn Jahren Strafdrohung, in den Maßnahmenvollzug kommen.

Die relevanten Prognosetaten bei Unterbringung im Maßnahmenvollzug waren bisher gefährliche Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Sie kommen mit der Reform nicht mehr als rechtliche Grundlage in Betracht.

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