Verkehrspolitik

In Berlin dürfen Fahrräder künftig kostenfrei auf Auto-Parkplätzen stehen

Wohin mit dem Rad in der Stadt? Auch die Fahrbahn ist in Berlin nun eine Option.
Wohin mit dem Rad in der Stadt? Auch die Fahrbahn ist in Berlin nun eine Option.REUTERS
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Fahrräder können in der deutschen Hauptstadt künftig kostenlos auf Parkplätzen abgestellt werden, um auf Gehsteigen wieder mehr Platz für Fußgänger zu schaffen. Das sorgt für Unmut bei den Autofahrern.

Die grüne Mobilitätssenatorin in Berlin (mit der Position einer Stadträtin vergleichbar), Bettina Jarasch, hat sich als Ziel gesetzt, die Gehsteige der deutschen Hauptstadt von umherstehenden Fahrzeugen wie Fahrrädern, E-Scootern oder Pedelecs zu befreien. Wie der „Spiegel“ berichtet, gibt es neue Regeln zum Parken von E-Scootern. Doch vor allem eine Neuerung hat die Gemüter der Autofahrer erhitzt.

Wie es in der Aussendung der Senatskanzlei vom Mittwoch heißt, gibt es künftig keine Parkgebührenpflicht mehr für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder oder auch Motorräder, wenn diese auf „Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs“ - also Parkplätze auf der Straße - abgestellt werden. Die Fußverkehrsflächen werden darin als „geschützte Räume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen“ bezeichnet.

„Es ist so, dass Fahrräder, aber auch Elektro- und andere Kleinstfahrzeuge tatsächlich Fahrzeuge sind, und das bedeutet, sie dürfen auf Parkplätzen abgestellt werden", sagte Jarasch dem Sender rbb. Für E-Scooter gilt künftig eine Übergangsfrist. Sie dürfen bald nur mehr an speziell gekennzeichneten Sammelplätzen abgestellt werden. Fahrräder dürfen aber auch weiterhin am Gehsteig geparkt werden.

Die Ankündigung sorgte für reichlich Ärger bei zahlreichen Autofahrern und heißen Debatten in sozialen Medien. Die Sorge war groß, dass einzelne Räder dann mittig auf Parkplätzen stehen könnten und somit Autos den Platz wegnehmen. Das veranlasste die Senatskanzlei offenbar zu einer Klarstellung. Auf Twitter hieß es dann: „Fahrräder sollten grundsätzlich an den für sie vorgesehenen Orten abgestellt werden“ - also Fahrradbügel, sofern welche vorhanden. Die Räder sollten weiterhin möglichst platzsparend geparkt werden. Parken und Halten sei außerdem Bundesrecht, das hier nicht verändert wurde. Berlin habe lediglich eine Befreiung der Parkgebührenpflicht neu geregelt.

Im Übrigen werden erstmals seit zwanzig Jahren - wie die Stadt Berlin betont - die Parkgebühren erhöht, je um einen Euro. Carsharing-Autos mit E-Kennzeichen müssen nur die Hälfte der Parkgebühren bezahlen. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2023.

In Österreich ist das Parken am Fahrbahnrand übrigens für Radfahrer ebenfalls erlaubt. Bei den E-Scootern wird es im Jahr 2023 eine Neuregelung geben. Vor allem das Abstellen auf Gehsteigen, das zu gefährlichen Stolperfallen führt, soll ein Ende haben, kündigte die Stadtregierung vor einer Woche an.

>> Der Artikel auf „spiegel.de"

>> Fahrradwien.at: Das Fahrrad richtig abstellen

(APA)

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