Zusatzkosten

Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung soll leichter zugänglich werden

Mit 1. März soll der Behindertenpass als Nachweis einer erheblichen Behinderung ausreichen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht mehr nötig, hieß es in einer Aussendung.

Familien mit Kindern mit einer erheblichen Behinderung sollen künftig leichter die erhöhte Familienbeihilfe für notwendige Zusatzkosten beantragen können, wie im Vorfeld des Tags der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) am Donnerstag im Familienausschuss beschlossen wurde. Konkret soll mit 1. März der Behindertenpass als Nachweis einer erheblichen Behinderung ausreichen, zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht mehr nötig, hieß es in einer Aussendung.

Die Unterstützung soll damit "einfacher und schneller" bei den betroffenen Familien ankommen, betonte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Derzeit beziehen 91.000 Kinder mit Behinderungen erhöhte Familienbeihilfe.

Patientenrechte sollen erweitert werden

Sie beträgt 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die erhöhte Familienbeihilfe ist von der Valorisierung der Familienleistungen umfasst und wird damit ab 2023 ebenfalls jährlich steigen, so Familienministerin Susanne Raab (ÖVP). Ab Jänner beträgt sie 164,90 Euro pro Monat. Außerdem wird sie nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet, wie bereits im Zuge der Pflegereform beschlossen wurde.

Mit der Novelle sollen außerdem die Patientenrechte erweitert werden: Sachverständigengutachten werden in Zukunft automatisch übermittelt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.