Urteil

Schuldspruch wegen Mord und Vergewaltigung im Leonie-Prozess

Finale im Prozess um das Sterben der 13-jährigen Leonie aus Niederösterreich.
Finale im Prozess um das Sterben der 13-jährigen Leonie aus Niederösterreich.APA/EVA MANHART
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Die Anklage forderte Maximalstrafen für das Trio, das den Tod der 13-jährigen Leonie verantworten muss. Der 24-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes und die beiden anderen wegen Mordes durch Unterlassung für schuldig gesprochen.

Nach sieben Verhandlungstagen ist der Prozess rund um den gewaltsamen Tod einer 13-jährigen Niederösterreicherin vor eineinhalb Jahren in einer Wiener Wohnung mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Der 24-jährige Hauptangeklagte wurde am Freitagabend wegen Mordes und die beiden anderen wegen Mordes durch Unterlassung für schuldig gesprochen. Zudem wurde bei allen drei Angeklagten Vergewaltigung angenommen.

Der 24-Jährige bekam eine lebenslange Haftstrafe. Der 19-jährige Zweitangeklagte, dem die Tatortwohnung gehörte, muss 20 Jahre ins Gefängnis. Der 20-jährige Drittangeklagte, der behauptete, der Freund der 13-Jährigen zu sein, muss für 19 Jahre hinter Gitter.

Höchststrafe gefordert

De Staatsanwältin forderte zuvor in ihrem im Plädoyer die Höchststrafe: „Die Schuld der Angeklagten wiegt ungemein schwer, es kommt nur die Höchststrafe in Frage.“ Es gebe massive Erschwerungsgründe. „Rücksichtslosigkeit“, „Brutalität“ auf Seiten der drei Angeklagten, zudem Vorstrafen wegen Drogenhandels bei zwei der drei Männer und zuletzt – im Hinblick auf das Opfers, die 13-jährige Schülerin Leonie – „der lange Todeskampf“.

Milderungsgründe sah die Anklage nicht. Dass zwei der drei angeklagten Afghanistan-Flüchtlinge zur Tatzeit wohl unter 21, aber über 18 Jahre alt waren (bei einem der Männer wurde ein Alters-Gutachten eingeholt), falle in Relation zur Schwere der Tat nicht ins Gewicht. Auch helfe es nun nicht, dass einer der drei noch unbescholten ist.

Die mit so drastischen Worten geforderte Höchststrafe liegt bei den beiden zur Tatzeit Unter-21-Jährigen (den „jungen Erwachsenen“) bei bis zu 20 Jahren Gefängnis, bei dem Ältesten, dem 24-Jährigen, bei bis zu lebenslanger Haft. Jedenfalls – auch das forderte die Anklage – müsse es ein Urteil „mit großer Signalwirkung“ sein. Die Staatsanwältin: „Frauen sind kein Freiwild. Jeder wird zur Verantwortung gezogen. Wir werden unermüdlich aufklären.“

„Brutal vergewaltigt"

Es war die Nacht auf den 26. Juni 2021, als die 13-jährige Schülerin mit A. H., also mit einem der nun angeklagten Männer mit in jene Wohnung ging, die wiederum dem Angeklagten I. A. von der Stadt Wien zur Verfügung gestellt wurde. Dort traf das Mädchen auch auf den dritten Mann, Z. R. (24).

Laut Anklage wurde der Schülerin aus Tulln eine Überdosis Ecstasy ins Glas gemischt, „dann wurde Leonie von allen drei brutal vergewaltigt“. Bei dem Drogencocktail handelte es sich laut einem toxikologischen Gutachten um eine dreifach tödliche Dosis. Demnach wurden mindestens sechs Tabletten verabreicht, möglicherweise auch bis zu zwölf. Todesursache war laut Gerichtsmedizin eine Suchtmittelvergiftung bzw. damit einhergehendes Ersticken.

Die Sterbende wurde damals in den frühen Morgenstunden noch aus der Wohnung geschafft, wo sie von Passanten an einen Baum gelehnt gefunden wurde. Rettungsmaßnahmen konnte das Leben des „Kindes“ (Zitat) nicht mehr retten – die Anwälte der Eltern und der vier Geschwister von Leonie, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, erinnerten wiederholt daran, dass Leonie eben noch ein Kind gewesen sei.

Schwenk in Richtung Mord

Gerungen wurde um die Frage, ob es sich um eine Vergewaltigung mit Todesfolge (so die Anklage) oder um Mord (so die Hinterbliebenen-Vertreter) handle. Hinsichtlich der Strafen macht dies keinen Unterschied. Aber freilich ist der Vorwurf des Mordes und damit des schwersten denkbaren Delikts vor allem in der Außenwirkung gewichtiger. Bemerkenswert war daher, dass buchstäblich in letzter Minute, nämlich im Plädoyer der Anklage, ein Schwenk vollzogen wurde: Auch die Staatsanwältin sprach nun erstmals von Mord. Denn: „Es hat im Beweisverfahren neue Anhaltspunkte in Richtung Mordvorsatz gegeben.“
Zum Beispiel die Ausführungen des Toxikologen, der eben von einer dreifach tödlichen Dosis gesprochen hatte. Oder der Umstand, dass der Angeklagte A. H., der als vormaliger Drogendealer gewisse einschlägige Erfahrungen haben muss, seinen „Kunden“ nur die Einnahme einer Viertel-Tablette Ecstasy empfohlen hatte – dem 13-jährigen Mädchen aber (laut Anklage) sehenden Auges mehrere ganze Tabletten verabreichte.

A. H. selbst erklärte in seinem Schlusswort, er entschuldige sich „im Namen Gottes bei allen Österreichern und der Familie des Opfers“. Und: „Es war nicht meine Absicht, dass jemand Drogen nimmt und dann stirbt.“ Seine eigenen Drogen-Vorstrafen kommentierte der Mann, der zunächst nach London geflohen und dann ausgeliefert worden war, so: „Ich bin zum Drogenverkauf gezwungen worden. Was hätte ich denn sonst machen sollen?“ Auch die anderen beiden Angeklagten entschuldigten sich in ihren Schlussworten.

Indessen lasen die Hinterbliebenen-Anwälte einen hoch emotionalen Brief von Leonies Vater vor, dazu zeigten sie Fotos des Mädchens, etwa beim Spielen mit einem Hund oder beim Skifahren. In dem Brief heißt es: „Als Leonie gestorben ist, bin ich mit ihr gestorben.“

Letztlich waren die Verteidiger des Trios (keiner der drei Angeklagten hatte sich im Sinne der Anklage schuldig bekannt), Wolfgang Haas, Thomas Nirk, Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang, darum bemüht, die Emotionen wieder heraus zu nehmen. In Anspielung auf den Appell der Hinterbliebenen-Anwälte, das Gericht möge Asylwerbern klarmachen, „dass in Österreich Frauen ihre Rechte haben“, konterte Haas: „Hier geht es nicht um Politik. Oder um Zuwanderung.“

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