EU billigt Flugverbot auf Kurzstrecken

Frankreich muss aber auch Anschlussflüge einbeziehen.

Paris/Brüssel. Die Europäische Kommission hat das französische Verbot von Ultrakurzstreckenflügen gebilligt und zugleich auf die bisher davon ausgenommenen Anschlussflüge ausgedehnt. Es betrifft Verbindungen, die in weniger als zweieinhalb Stunden mit der Bahn erreicht werden können. Diese Maßnahme gilt zunächst für drei Jahre, wie es in dem am Freitag im Amtsblatt der EU veröffentlichten Text heißt.

Das Kurzstrecken-Flugverbot war einer der 149 Vorschläge eines Bürgerklimarats aus dem Jahr 2020. Die Vereinigungen der französischen und europäischen Flughäfen hatten vorgebracht, das würde zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen. Die EU-Kommission hatte Verhandlungen mit Frankreich aufgenommen, um die Vereinbarkeit mit Unionsrecht zu prüfen. Tatsächlich ermöglicht eine bisher nicht genutzte Klausel Mitgliedstaaten auf bis zu drei Jahre begrenzte Transportverbote, wenn es schwere Umweltbedenken gibt.

Die EU-Kommission billigte die französische Entscheidung, wies Frankreich aber an, das Verbot auch auf Anschlussflüge auszudehnen. Sonst würden Airlines benachteiligt, die keine Anschlussflüge anböten. Ein Jahr vor Ablauf der Frist muss Frankreich einen Erfahrungsbericht vorlegen. (APA/AFP)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.12.2022)

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