Miete und Pacht

Corona-Zuschüsse: Rückforderungen für viele Betriebe ruinös?

Rund 200 Mio. Euro könnten allein beim Fixkostenzuschuss von der Cofag zurückverlangt werden. Und das ist noch nicht alles.

Rund 200 Millionen Euro: Mindestens so viel an Miet- und Pachtzuschüssen könnten Unternehmen, die von Covid-Betretungsverboten betroffen waren, wieder an die Cofag zurückzahlen müssen. Das ergab die kürzlich veröffentlichte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos. Wobei das längst noch nicht alles an „Rückforderungspotenzial“ sein dürfte – denn es betrifft vorerst nur den Fixkostenzuschuss (FKZ).

Die Cofag gehe mit Stichtag 30. September 2022 „beim FKZ 800.000 von einem potenziellen Rückforderungsvolumen im Zusammenhang mit Miete und Pacht in Höhe von 65.047.959 Euro“ aus. Und „beim Fixkostenzuschuss I von 133.119.692 Euro“, heißt es konkret in der Beantwortung der Anfrage Nr. 12443/J vom 28. September. Noch offen ist demnach, welche Rückforderungen beim Verlustersatz I und II im Raum stehen. Hier könne wegen der „nicht vorhandenen Datenlage die exakte Höhe der Bestandszinsrückforderungen nicht automatisiert erhoben werden“, so das BMF.

Davon betroffen sind Unternehmen, die für Lockdown-Phasen Bestandzinszuschüsse über 12.500 Euro pro Monat erhalten haben. Dem Vernehmen nach könnten laut Schätzungen rund 3000 Unternehmen in absehbarer Zeit zu Rückzahlungen aufgefordert werden. Allein beim Fixkostenzuschuss war seitens der Cofag vor knapp einem Jahr, als die Neuregelung im ABBAG-Gesetz getroffen wurde, von 1777 Betroffenen die Rede. Was auch deutlich macht, dass es hier nicht um Bagatellbeträge geht – sondern im Schnitt um gut 100.000 Euro pro Unternehmen. Die Neos befürchten fatale Auswirkungen für viele der Betroffenen und kritisieren einmal mehr die unklaren rechtlichen Vorgaben: „Schlampige Instrumente werden Betriebe in die Knie zwingen“, sagt die Abgeordnete Julia Seidl, die die Anfrage eingebracht hat, zur „Presse“.

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