Mini-Fotovoltaikanlagen

Rentiert sich das private Kraftwerk am Balkon?

Den Anteil am Strombedarf, den ein Durchschnittshaushalt, damit realistischerweise decken kann, beziffern Info-Plattformen meist mit fünf bis zehn oder bestenfalls 20 Prozent.
Den Anteil am Strombedarf, den ein Durchschnittshaushalt, damit realistischerweise decken kann, beziffern Info-Plattformen meist mit fünf bis zehn oder bestenfalls 20 Prozent. Getty Images/iStockphoto
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Mini-Fotovoltaikanlagen werden immer beliebter: Die Anschaffungskosten sind überschaubar, und die Stromrechnung sollte merkbar sinken. Rechtliche Hürden können die Sache jedoch zum Verlustgeschäft machen.

Wien. Wer mit Fotovoltaik Strom erzeugt, kann längerfristig Energiekosten sparen. Machbar ist das mitunter sogar in einer Stadtwohnung: Zwar wird man dort kaum die Möglichkeit haben, eine private Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach zu installieren. In kleinerem Ausmaß funktioniert die umweltfreundliche Stromproduktion aber auch auf dem Balkon oder auf der Terrasse. Sogenannte Mini-PV-Anlagen, auch „Balkonkraftwerke“ genannt, werden nicht ohne Grund immer stärker nachgefragt.

Laut gesetzlicher Definition handelt es sich dabei um Stromerzeugungsanlagen, „deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW“ beträgt (§ 7 Abs 1 Z 32a ElWOG). Energierechtlich ist der Betrieb solcher Anlagen, sofern die technischen Vorgaben eingehalten werden, relativ unproblematisch: Der Netzbetreiber muss lediglich zwei Wochen vor Inbetriebnahme informiert werden, eine Genehmigung ist nicht erforderlich, stellte die E-Control erst kürzlich klar – wohl auch, weil das nicht alle Netzbetreiber bisher so handhabten.

Balkonkraftwerke müssen laut E-Control auch nicht die gleichen technischen Anforderungen für den Netzanschluss erfüllen wie andere Stromerzeugungsanlagen, die Schwelle liegt hier deutlich niedriger. Ein eigener Zählpunkt ist ebenfalls nicht nötig, und es muss auch kein Vertrag über die Stromabnahme abgeschlossen werden.

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