Sonderschul-Pädagogin lehnte Masken ab und verbreitete Verschwörungstheorien. Zwei Monatsbezüge Geldstrafe sind zu wenig, sagt der Verwaltungsgerichtshof.
Wien. „Das ist alles nur Angstmache“, sagte eine Wiener Lehrerin im November 2020, als die Covid-19-Pandemie in Österreich auf ihren zweiten Höhepunkt zusteuerte. „Die Zahlen stimmen nicht, sind gefälscht von der Regierung“, ließ die Pädagogin ihre Schülerinnen und Schüler wissen. „Wir dürfen nicht alles glauben, was gesagt wird.“
Für Disziplinarkommisson untragbar
Auch sonst verbreitete die heute 64-Jährige im Unterricht – und nebenbei in einem einschlägigen Medium – Verschwörungstheorien und rief deshalb die Schulleitung und die Wiener Bildungsdirektion auf den Plan. Die Disziplinarkommission für die Wiener Landeslehrer und Landeslehrerinnen hielt die Kollegin für nicht länger tragbar und feuerte sie. Das Landesverwaltungsgericht Wien korrigierte die Strafe dann auf zwei Monatsbezüge, doch damit war noch nicht einmal das vorletzte Wort gesprochen. Das kam jetzt nämlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der eine nochmalige und jedenfalls strengere Neubemessung fordert.