Terror

Koalition fixiert Sicherungshaft

Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Schatten der Reform des Maßnahmenvollzugs wird ein alter ÖVP-Wunsch umgesetzt, wenn auch in modifizierter Form. Kritik kommt von den Neos.

Wien. Am vergangenen Donnerstag hat die Reform des Maßnahmenvollzugs die nächste Hürde genommen: Im Justizausschuss einigten sich ÖVP und Grüne auf die Änderungen. Künftig sollen also – wie Justizministerin Alma Zadić (Grüne) es angekündigt hat – psychisch Kranke nicht mehr wegen minder schwerer Delikte nach Verbüßen der Haft weggesperrt werden. Psychisch kranke Rechtsbrecher können künftig nur mehr dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn es um ein Delikt mit einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren geht, bisher genügte ein Jahr.

Für Jugendliche gelten hernach noch höhere Schwellen. Zadić spricht von einem „Meilenstein“, es sei die nötige Antwort auf die „berechtigte Kritik“ an Österreichs Maßnahmenvollzug-Regelungen aus den 1970ern. Doch im Schatten dieser Maßnahmen wurde noch etwas paktiert – und mit dem Maßnahmenvollzug hat das nichts zu tun. Das Erstaunliche daran: In den vergangenen Jahren wurde immer heftig über die von ÖVP und FPÖ geforderte „Sicherungshaft“ diskutiert, die beiden Parteien hatten diese für potenziell gefährliche Asylwerber verlangt, was aber nur mit Verfassungsmehrheit umsetzbar gewesen wäre. Jetzt kommt quasi eine Sicherungshaft light relativ geräuschlos im Windschatten der Änderungen im Maßnahmenvollzug.

Paragraf 23 des Strafgesetzbuches wird von ÖVP und Grünen so verändert, dass künftig jeder (also nicht nur Asylwerber), der einmal mindestens ein Jahr Haft ausgefasst hat und dann nach dem Terrorparagrafen verurteilt wurde, nach abgebüßter Strafe auf Jahre weiterhin weggesperrt werden kann. Die Voraussetzung dafür ist laut Gesetz, dass der Exhäftling „einen Hang zu strafbaren Handlungen“ hat.

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