Kollektivvertrag

Gehälter in der Telekom-Branche steigen um 7,5 Prozent

Die Erhöhung der Gehälter erfolgt in zwei Stufen. Zusätzlich gibt es eine Teuerungsprämie in der Höhe von 1500 Euro.

Nach drei Verhandlungsrunden konnten sich die Gewerkschaft GPA und der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf einen neuen Kollektivvertrag (KV) für die rund 5000 Beschäftigten in der Telekom-Branche einigen. Die Ist- und Mindestgehälter werden zum 1. Jänner 2023 um vier Prozent erhöht. Eine 2. Erhöhungsstufe um 3,5 Prozent soll zum 1. Oktober in Kraft treten, ist einer Aussendung der WKÖ zu entnehmen.

Zusätzlich werden demnach bis zum Ende des ersten Quartals 1500 Euro als Teuerungsprämie steuerfrei gezahlt. Aber auch die Lehrlingseinkommen sollen angehoben werden und betragen dann vom 1. bis 4. Lehrjahr 800/ 1025/ 1300 und 1365 Euro. Die KV-Zulagen steigen um 7 Prozent.

Unterschied zu A1-Telekom-Mitarbeitern

Davon ausgenommen sind die rund 10.000 Beschäftigten der A1 Telekom Austria, die einen eigenen KV haben. Zum Vergleich: Die A1 Telekom Austria-Mitarbeiter haben sich am Mittwoch auf einen Anstieg der Gehälter, Zulagen und Gehaltsansätzen bei Beamten um 7,3 Prozent geeinigt. Zudem erhalten sie einen Teuerungsbonus von 2.750 Euro.

"Die KollegInnen in den Telekom-Unternehmen haben im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit geleistet. Gleichzeitig macht ihnen die hohe Teuerung immer mehr zu schaffen. Dieser Abschluss sorgt dafür, die Kaufkraft der KollegInnen nachhaltig zu stärken und zu einer positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung Österreichs beizutragen", so Johannes Hofmeister, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft GPA.

Andreas Ney, Verhandlungsleiter vom WKÖ-Fachverband Telekom-Rundfunk, wies auf die besondere Situation hin: "Nach den Herausforderungen der Corona-Pandemie sind wir heuer mit einer enorm hohen Inflation konfrontiert, der wir im Kollektivvertrag mit einem differenzierten Instrumentarium – zwei Erhöhungsstufen und Teuerungsprämie – zum Vorteil von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeber:innen begegnet sind."

(APA)

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