Das Krankenanstaltengesetz sehe vor, dass alle Patienten jedes Spital in Österreich aufsuchen dürfen – ohne Ausnahme, sagt Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger. Abgesehen davon sei das Vorgehen der Stadt Wien eine „Bankrotterklärung“.
Die Anordnung des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGeV) an die ärztlichen Direktoren der Kliniken, Patienten ohne Hauptwohnsitz in Wien nur dann zu behandeln, wenn es sich um einen Notfall handelt oder wenn für die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung die hoch spezialisierte Infrastruktur der Wiener Spitäler notwendig ist („Die Presse“ berichtete vergangene Woche), hält Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger für „nicht rechtskonform“. Und zwar aus zwei Gründen, wie er gegenüber der „Presse“ ausführt.
Aus dem Krankenanstaltengesetz (KAG) des Bundes, das den Rahmen für alle Landes-Krankenanstaltensetze und somit auch für das in Wien vorgibt, gehe deutlich hervor, „dass alle sozialversicherten Patienten in Anstaltspflege zu übernehmen sind, wenn Anstaltsbedürftigkeit besteht – selbstverständlich nicht nur bei unabweisbaren Patienten“, so Bachinger. „Das Bundes-KAG sieht hier keine Ausnahmen vor, die eine Anknüpfung an einen Hauptwohnsitz in einem Bundesland zulassen. Diese Rechtsansicht wurde auch vom Sozialministerium bestätigt.“