Gericht

Einstweilige Verfügung gegen Dominik Nepp und FPÖ Wien

Wiederholte Vorwürfe gegen Lifebrain waren rechtswidrig und sind damit zu unterlassen. „Rote Testmafia" und „Freunderlwirtschaft" erfüllen Tatbestand der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.

Die Wiener FPÖ und deren Obmann Dominik Nepp dürfen
die gegen das Corona-Testunternehmen Lifebrain erhobenen Vorwürfe
nicht wiederholen. Das geht aus einer Einstweiligen Verfügung des
Handelsgerichts Wien hervor. Die Wiener FPÖ lässt nun Rechtsmittel dagegen prüfen.

Seit Februar dieses Jahres haben Dominik Nepp und die Wiener FPÖ das renommierte Wiener Lifebrain Labor und dessen Geschäftsführer Michael Havel wiederholt in Pressemeldungen verunglimpft. Sie behaupteten darin etwa, Lifebrain, das die Wiener Aktion „Alles Gurgelt" abwickelt, sei
„Teil einer roten Testmafia" und Aufträge würden von der Wiener
Stadtregierung nur „im Wege der Freunderlwirtschaft" vergeben.
Lifebrain hatte dagegen geklagt.

Das Wiener Handelsgericht hat der Wiener FPÖ und Nepp nun per einstweiliger Verfügung untersagt, derartige Behauptungen öffentlich zu verbreiten. Die inkriminierten Äußerungen erfüllen laut Begründung des Gerichts den Tatbestand der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.

„Bloße Vermutungen"

Die Äußerungen stellen nach Einschätzung des Wiener
Handelsgerichts auch „keine Werturteile dar, sondern geben bloße
Vermutungen bzw. Verdächtigungen wider". Die Äußerungen seien
jedenfalls nicht von der Meinungsfreiheit im Sinn der Europäischen
Menschenrechtskonvention gedeckt. Es liege nicht einmal ein „dünnes
Tatsachensubstrat" für die Zulässigkeit einer Wertung vor.

Die Wiener FPÖ lasse Rechtsmittel gegen die Einstweilige
Verfügung prüfen und werde in einer etwaigen Hauptverhandlung
zahlreiche Beteiligte vorladen, kündigte Landesparteisekretär
Michael Stumpf in einer Aussendung an. Konkret nannte er
SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, Lifebrain-Geschäftsführer
Havel, sämtliche Magistratsbeamte sowie ehemalige Mitarbeiter des
Unternehmens und meinte: „Es ist gut möglich, dass hier die
Dimension der Causa Chorherr übertroffen wird."

(APA)

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