Rechtsschutzversicherung

Vertrag abgelaufen – doch der Versicherer muss zahlen

Die Polizze gilt nicht mehr - kann trotzdem noch ein Anspruch auf Versicherungsschutz bestehen?
Die Polizze gilt nicht mehr - kann trotzdem noch ein Anspruch auf Versicherungsschutz bestehen?(c) MGO
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Wer Jahre nach Ablauf seiner Polizze noch Rechtsschutz möchte, muss schnell handeln. Laut einer aktuellen OGH-Entscheidung ist das aber nicht immer ganz so eng zu sehen, wie bisher angenommen.

Wien. Wer sich auf einen Rechtsstreit einlässt, trägt ein beträchtliches Kostenrisiko. Eine Rechtsschutzversicherung kann da hilfreich sein – aber nur, wenn sie dann wirklich die Deckung übernimmt. Die Entscheidung, einen Anspruch überhaupt gerichtlich geltend zu machen, hängt oft genug auch davon ab.

Und manchmal wird das ebenfalls strittig. Ein derartiger Fall endete kürzlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) – mit einem Ergebnis, das Versicherungskunden freuen dürfte: Selbst Jahre nach dem Ablauf eines Versicherungsvertrags kann demnach noch Anspruch auf Deckung bestehen – und das unter weniger restriktiven Voraussetzungen, als aufgrund bisheriger Judikatur angenommen (7 Ob 167/22t). Die entsprechende Rechtsansicht des Handelsgerichts Wien hat das Höchstgericht bestätigt und die Revision des Versicherers zurückgewiesen.

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