Rechtsanalyse

Das Ende aller "Super-League"-Visionen

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TOPSHOT-FBL-EUR-C1-JUVENTUS-PSGAPA/AFP/FRANCK FIFE
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Die Schlussanträge durch den EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos im Fall C-333/21 lassen Uefa und Fifa durchatmen. Ihre Aktionen, damit also auch ihr Geschäftsfeld mit Turnieren, Serien oder Aussperrungen, sei mit dem EU-Kartellrecht vereinbar. Das EuGH-Urteil ergeht erst 2023, aber das Gespenst der „Super League“ scheint damit endgültig verscheucht.

Der 15. Dezember wurde im europäischen Klubfußball mit großen Erwartungen herbei ersehnt. Da sollte vor dem Europäischen Gerichtshof der Schlussantrag des Generalanwaltes zur Causa „Super League“ fallen. Die von Real Madrid, Barcelona und Juventus gewollte neue Liga hatte Top-Juristen wie Jean-Louis Dupont (Bosman-Anwalt) engagiert und brachte ihren Fall vor ein spanisches Gericht. Das rief den in Luxemburg ansässigen Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Rat an.

Die Klage fokussierte sich auf die Regeln der Fußball Union Uefa, Missbrauch des Kartellrechts, monopolistisches Auftreten und die Unvereinbarkeit mit EU-Recht (Aktenzahl C-333/21). Und jetzt fielen doch überraschend, sogar recht deutliche Worte.

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