Ein Mindestlohn von 2018 Euro wurde beschlossen. Außerdem sind "Ungelernte Arbeitnehmer“ nun "Angelernten Arbeitnehmern" finanziell gleichgestellt.
Leiharbeiter erhalten ab Jahresbeginn 2023 um knapp 8 Prozent mehr KV-Lohn. Weiters wurde ein Mindestlohn von 2018,84 Euro Brutto beschlossen, wie die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Gewerkschaft PRO-GE am Freitag in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten. Die Berufsgruppe "Ungelernte Arbeitnehmer" bekommt zusätzlich 0,06 Euro Aufschlag und ist damit beim Mindeststundenlohn den "Angelernten Arbeitnehmern" gleichgestellt.
(apa)