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Reform

Einigung: Bestellerprinzip für Maklergebühren kommt ab Juli

Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren - in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten - bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat.
Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren - in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten - bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat.Die Presse/Clemens Fabry
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Nach zähem Ringen haben sich ÖVP und Grüne nun auf eine Reform der Maklergebühren geeinigt. Zadic und Plakolm erwarten eine finanzielle Entlastung von Mietern in Höhe von 55 Mio. Euro jährlich.

ÖVP und Grüne haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, gaben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) am Sonntag bekannt. Das heißt, dass nur mehr derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Für Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.

Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren - in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten - bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Maklergesetzes wird kommenden Mittwoch im Ministerrat beschlossen, kündigten Zadic und Plakolm in einer gemeinsamen Presseinfo an.

„Jahrzehntelange Ungerechtigkeit"

"Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten", freute sich Zadic, die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte. Auch Plakolm zeigte sich nun "froh, dass wir hier zu einer Einigung gekommen sind". Für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip ein großartiger Schritt. Sie würden sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.

Dabei hatte es sich vor Kurzem noch gespießt: Zadic und Plakolm haben zwar im März 2022 eine Einigung präsentiert. Aber dann legte sich - wie die Grünen Ende November beklagten - die ÖVP quer gegen jene Bestimmung, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird.

Der nun vereinbarte Gesetzesentwurf sieht laut Presseinfo einen "umfassenden und strengen Umgehungsschutz" vor. Doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen (mittels vorgeschriebener transparenter Dokumentation) werde verhindert. Es soll nicht dazu kommen, dass Mieter und Mieterinnen statt der Maklerprovision andere Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.

Inkrafttreten ursprünglich für Jänner geplant

Aus dem ursprünglichen angestrebten Inkrafttreten mit 1. Jänner 2023 kann freilich nichts mehr werden, die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament beschlossen werden. Aber jetzt stünden einem Inkrafttreten mit 1. Juli 2023 keine Hindernisse mehr entgegen, hieß es in der gemeinsamen Aussendung.

In Österreich gibt es demnach fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen, von denen rund ein Fünftel private Hauptmietwohnungen sind. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet. Jährlich werden etwa 82.000 befristete (durchschnittlich auf viereinhalb Jahre) und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Von den Mietern mit befristetem Vertrag erhalte derzeit jeder Dritte keine Verlängerung - und müsse somit einen teuren Wohnungswechsel vornehmen. Ab einer Befristungsdauer von über drei Jahren können Makler dafür die höchstmögliche Provision verlangen. Damit ergebe sich durch die Umstellung auf das Bestellerprinzip jährlich in Summe eine finanzielle Entlastung von 55 Mio. Euro.