Persönlichkeit

Zu sehr überzeugt, im Recht zu sein? Höchstrichter retten „Querulanten“

Zwei Instanzen meinten, dass ein Mann wegen seiner Prozessführung einen Erwachsenenvertreter benötige. Der OGH sieht aber keinerlei Grund dafür.

Wien. Ob der Mann einen Erwachsenenvertreter braucht, war von Anfang an strittig. Sogar ein Anwalt, der vom Gericht zum einstweiligen Vertreter des Mannes bestellt worden war, wollte wieder des Amtes enthoben werden. Denn es sei nicht sichtbar, inwieweit der Mann sich allein Nachteile zufügen würde.

Das Bezirksgericht Hall blieb aber dabei, dass der Mann einen Erwachsenenvertreter für die Vertretung in Gerichtsverfahren benötige. Der Betroffene habe „bezüglich der Justiz und der Exekutive eine private und unkorrigierbare Wirklichkeitsüberzeugung“. Er zeige keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Positionen und sei uneinsichtig. Es liege eine paranoide Persönlichkeitsstörung vor, die sich im Laufe der Zeit zu einem querulatorischen Wahn entwickelt habe. Wenig überraschend sollte der solcherart Beschriebene aber dagegen Rechtsmittel einlegen.

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