Wohnen

Maklerprovision: Das Bestellerprinzip kommt jetzt doch

Die Koalition ist sich wieder einig. Ab Juli soll das Bestellerprinzip gelten – es zahlt also nur mehr derjenige, der einen Makler bestellt.

Wien. Und nun kommt es doch: das provisionsfreie Mieten. Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten – es zahlt also nur mehr derjenige, der einen Makler oder eine Maklerin beauftragt. Das gaben Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakom (ÖVP) am Sonntag bekannt. Derzeit beträgt die Maklerprovision meist zwei Monatsmieten (plus Umsatzsteuer), so viel können Makler aktuell noch von Mietern verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird. Bei dem Bestellerprinzip hingegen bezahlt derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt.

Langer Weg bis zur Einigung

Der Weg dorthin gestaltete sich aber als einigermaßen schwierig. Im März 2022 wurde der Beschluss das erste Mal zelebriert, die Einigung hätte ab 1. Jänner 2023 gelten sollen. Plakolm sagte damals: „Ich bin froh, dass wir diesen Punkt im Regierungsprogramm nur 100 Tage nach meinem Amtsantritt gemeinsam umsetzen können.“

Eigentlich hätte das Gesetz noch vor dem vergangenen Sommer beschlossen werden sollen, dann wurde es aber ruhig um die Thematik – und kein Beschluss gefällt. Vor wenigen Wochen folgte die plötzliche Umkehr der Entscheidung. Laut Nina Tomaselli (Grüne) trug die Schuld daran die ÖVP, die „politische Spielchen auf dem Rücken der Mieter“ austrage. Das mache ihre Partei „betroffen“.

Konkret kritisierten die Grünen, dass die ÖVP nach der bereits erfolgten Begutachtung des entsprechenden Gesetzesentwurfs „just jene Bestimmung im Text aufweichen will, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird“. Es ging um jene Gesetzesstelle, die es verbieten solle, Ablösen oder Zahlungen vom Mieter oder der Mieterin beim Vertragsabschluss zu verlangen. Damit lag die Vereinbarung wieder auf Eis – nun einigten sich die beiden Parteien aber doch noch. Aus dem ursprünglichen angestrebten Inkrafttreten mit 1. Jänner 2023 kann jetzt nichts mehr werden, die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament beschlossen werden. Aber jetzt stünden einem Inkrafttreten mit 1. Juli 2023 keine Hindernisse mehr entgegen, hieß es in der gemeinsamen Aussendung. Für Mieterinnen und Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Millionen Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen. In Österreich gibt es demnach fast vier Millionen Hauptwohnsitz-Wohnungen – davon sind rund ein Fünftel private Hauptmietwohnungen. Etwa die Hälfte davon wird befristet vermietet.

Jährlich werden etwa 82.000 befristete und 35.000 unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Ein befristeter Mietvertrag wird im Durchschnitt auf viereinhalb Jahre abgeschlossen. Von den Mietern mit befristetem Vertrag erhalte derzeit jeder Dritte keine Verlängerung – und müsse somit einen teuren Wohnungswechsel vornehmen.

Der nun vereinbarte Gesetzesentwurf sieht laut Presseinfo einen „umfassenden und strengen Umgehungsschutz“ vor. Dazu wird eine transparente Dokumentation vorgeschrieben. Doppeltes Abkassieren und das Verheimlichen von Auftragsverhältnissen würden verhindert. Es soll nicht dazu kommen, dass Mieter und Mieterinnen statt der Maklerprovision andere Zahlungen beim Vertragsabschluss leisten müssen. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe.

Starthilfe vor allem für junge Menschen

„Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten“, freute sich Zadić, die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte. Auch Plakolm zeigte sich nun „froh, dass wir hier zu einer Einigung gekommen sind“. Für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip ein großartiger Schritt. Sie würden sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.

Kritik erfolgte prompt vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und der Wirtschaftskammer Österreich – vor allem daran, dass der Gesetzesentwurf noch nicht vorliege und der Markt „unübersichtlicher, das Angebot geringer und Wohnen durch das Bestellerprinzip für Mieter auch nicht billiger“ werde. Denn die entscheidenden und wichtigsten Faktoren seien die laufenden Wohnungskosten.

In Deutschland gilt das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen seit 2015, wie sich das auswirkt, wird unterschiedlich interpretiert. Der anfängliche Rückgang bei inserierten Wohnungen habe sich inzwischen ausgeglichen, sagte Zadić.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2022)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Bisher müssen immer Mieter Maklergebühren - in Höhe von bis zu zwei Brutto-Monatsmieten - bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat.
Reform

Einigung: Bestellerprinzip für Maklergebühren kommt ab Juli

Nach zähem Ringen haben sich ÖVP und Grüne nun auf eine Reform der Maklergebühren geeinigt. Zadic und Plakolm erwarten eine finanzielle Entlastung von Mietern in Höhe von 55 Mio. Euro jährlich.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.