Verbraucherschuz

Änderung der Whats-App-Bedingungen in mehreren Punkten gesetzwidrig

IMAGO Creative: Guten Rutsch  Glad female friends in masquerade masks taking self portrait on smartphone while having di
IMAGO Creative: Guten Rutsch Glad female friends in masquerade masks taking self portrait on smartphone while having diIMAGO/Addictive Stock
  • Drucken

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber ein großer Erfolg des VKI gegen WhatsApp. Das OLG Wien bestätigte alle sechs beanstandeten Klauseln.

Es war die umstrittenste Änderung, die WhatsApp seit Bestehen durchführen wollte. Nach massiven Protesten beugte sich der Nachrichtendienst dem Willen seiner Nutzer teilweise. Doch auch die Abänderungen sind nicht ausreichend. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums und bekam in allen beanstandeten Klauseln vor dem Oberlandesgericht (OLG) recht. Insgesamt wurden sechs Klauseln beanstandet - und das Oberlandesgericht (OLG) hat nun alle diese Klauseln für unzulässig erklärt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, berichtete der VKI am Dienstag. Der Grund ist Intransparenz: Die Nutzer sollten Änderungen zustimmen, ohne konkrete Angaben zu den Änderungen zu erhalten.

Konkret wurde die WhatsApp Ireland Limited geklagt, die den internationalen Messenger-Dienst WhatsApp betreibt. Im Frühjahr 2021 wurden die Userinnen und User informiert, dass die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie aktualisiert werden. Darin war unter anderem Folgendes zu lesen: "Diese Aktualisierung erweitert unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzrichtlinie um zusätzliche Informationen beispielsweise dazu, wie du mit Unternehmen chatten kannst, wenn du das möchtest ... Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können. Weitere Informationen zu deinem Account erhältst du hier." Darunter befand sich ein Button, der angeklickt werden konnte und die Aufschrift "ZUSTIMMEN" trug. Die Benachrichtigung konnte durch das Anklicken eines im rechten oberen Eck abgebildeten "X" ausgeblendet werden.

Für das OLG Wien ist diese Klausel intransparent, so der VKI. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen diversen AGB-Änderungen zustimmen - es fehlen aber konkrete Angaben über diese Änderungen. Daher bleiben die Auswirkungen der Zustimmung unklar.

Auch der Hyperlink in der Mitteilung führte nur zu den umfangreichen neuen Nutzungsbedingungen. Welchen Änderungen zugestimmt werden sollte, konnten die Nutzerinnen und Nutzer – wenn überhaupt – nur durch höchst aufwändige Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Bedingungen in Erfahrung bringen. Dies ist laut OLG Wien nicht ausreichend.

Weiters enthielten die AGB eine Klausel, nach der WhatsApp sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an jedwedes verbundene Unternehmen abtreten konnte. Dies stellt einen Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz dar. "Eine derartige Klausel kann nur dann wirksam sein, wenn sie mit dem einzelnen Kunden individuell ausgehandelt wird, nicht aber, wenn sie bloß in den AGB enthalten ist. Der Gesetzgeber verlangt dies, um sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht plötzlich einem unbekannten neuen Vertragspartner gegenüberstehen, statt jenem, mit dem sie eine Geschäftsverbindung eingegangen sind", so Beate Gelbmann von der VKI-Klagsabteilung.

Strafen in Millionenhöhe

Zudem hatte WhatsApp für zukünftige Änderungen der Nutzungsbedingungen vorgesehen, dass diese mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt und gültig werden, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher danach die Dienste von WhatsApp weiter nutzen. Eine solche unbeschränkte Zustimmungsfiktion für die Änderungen der Vertragsbedingungen befand das OLG Wien ebenfalls für unzulässig.

2021 wurde gegen die Meta-Tochter WhatsApp von der irischen Datenschutzbehörde DPC eine Geldbuße von 225 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Datenschutzregeln verhängt. Hinzu kam im März 2022 eine weitere Strafe von 17 Millionen Euro gegen den Mutterkonzern ebenfalls wegen Datenschutzverstößen. Auch wegen Datenschutzverletzung weiterer Töchter wie Facebook und Instagram musste Meta bereits hohe Strafen zahlen.

(APA/bagre)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.