Eine eigene FMA-Abteilung kontrolliert künftig deutlich häufiger, ob Banken die im Vorjahr verschärften Geldwäsche-Bestimmungen einhalten. Dazu gehört ein bankinternes Kontrollsystem und ein Geldwäsche-Beauftrager.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) legt im Kampf gegen Geldwäsche eine Gangart zu. Seit Anfang Jänner gibt es eine eigene Abteilung in der FMA, die deutlich häufiger kontrolliert, ob die Banken die im Vorjahr verschärften Geldwäsche-Regeln einhalten, berichtet das Ö1-Morgenjournal am Mittwoch.
Zu den schärferen Regeln gehört, dass Banken sicherstellen müssen, dass ein internes Kontrollsystem Alarm schlägt, wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht. Zusätzlich muss jede Bank einen eigenen Geldwäsche-Beauftragten führen.
FMA erhöht schrittweise die Kontrollhäufigkeit
Im Vorjahr hat die FMA 11 solcher Kontrollen durchgeführt, heuer werden es 25 sein und 2012 schon 35. Besonderes Augenmerk legen die Beamten dabei auf Institute, die Geschäfte mit Kunden aus problematischen Ländern machen, zum Beispiel aus der Ukraine. Dort gelten noch nicht dieselben Standards im Kampf gegen Geldwäsche wie in der EU.
Bei der Geldwäsche werden Vermögen aus illegalen Geschäften so lange an verschiedene Stationen weltweit geschickt, bis die eigentliche Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann. Erst, wenn das Geld keinen Verdacht erregt, also gewaschen ist, greifen die Täter darauf zu, um es zum Beispiel in Immobilien zu investieren.
(Red.)