Doch keine Strafe: Chef-Ankläger Fuchs darf (vorerst) aufatmen

Johann Fuchs bei seiner Amtseinführung im Jahr 2018.
Johann Fuchs bei seiner Amtseinführung im Jahr 2018. Roland Schlager/APA/picturedesk
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Das Oberlandesgericht Innsbruck hob die Verurteilung von Staatsanwälte-Chef Johann Fuchs auf. Ein neuer Prozess wird folgen.

Johann Fuchs ist einer der höchsten Strafverfolger Österreichs. Er leitet die für Wien, Niederösterreich und das Burgenland zuständige Oberstaatsanwaltschaft. Zuletzt tat er dies als jemand, der selbst strafrechtlich verurteilt war. Dies ist nun vorbei. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob seinen Schuldspruch auf.

Der Fall „Fuchs“ war nach Innsbruck gewandert, da bei den Wiener Behörden wohl zumindest der Anschein der Befangenheit bestanden hätte. Darum geht es: Fuchs soll im Dezember 2020 dem im Justizministerium tätigen Straflegistik-Sektionschef Christian Pilnacek ein Amtsgeheimnis verraten haben. Er soll dem einst mächtigen Spitzenbeamten Informationen über eine Anzeige gegen eine „Presse“-Journalistin „gesteckt“ haben. Nämlich, dass sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen eines aus ihrer Sicht unliebsamen Artikels an ihre Schwester-Behörde, die Staatsanwaltschaft Wien, gewendet habe. Letztere sah aber keinen Anfangsverdacht (etwa wegen übler Nachrede) und legte die Anzeige ad acta.

Dennoch: Das Landesgericht Innsbruck wertete die „Indiskretion“ von Fuchs (er und Pilnacek haben einen guten Draht zueinander) als Verletzung des Amtsgeheimnisses. Damit nicht genug: Es gab auch einen zweiten Punkt, in dem gegen Fuchs gerichteten Strafantrag: falsche Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Der Chef-Ankläger soll nämlich im März 2021 „geflunkert“ haben, als er angab, er könne sich nicht erinnern, Akten an Pilnacek weitergegeben zu haben.
Die damals erstinstanzlich zuständige Innsbrucker Richterin war den Schuldlosigkeits-Beteuerungen nicht gefolgt und hatte Fuchs in beiden Anklagepunkten verurteilt. Nämlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro.

Der Verurteilte und sein Anwalt hatten daraufhin ihr geballtes juristisches Know How ausgepackt und sich per Rechtsmittel an die zweite Instanz gewandt. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht folgte der Eingabe, wie es am Mittwoch bestätigte. Demnach fehlen im Ersturteil bestimmte Elemente in den obligaten gerichtlichen Feststellungen oder in der Urteilsbegründung. Hinsichtlich der Falschaussage sei das mögliche Vorliegen eines sogenannten Aussagenotstands (niemand muss sich selbst belasten) zu wenig erörtert worden.

Die nächsten Schritte

Wie geht es weiter? Ausgestanden ist die Sache für Fuchs noch nicht. Denn der Prozess muss nun im Landesgericht Innsbruck wiederholt werden. Dass es durchaus intakte Chancen auf einen Freispruch gibt, lässt sich nicht nur aus dem Erfolg des Rechtsmittels (Berufung) ableiten. Sondern auch aus einem (allerdings in Wien geführten) Parallelverfahren. Dieses hatte sich gegen Christian Pilnacek gerichtet.

Der Top-Beamte – er ist wegen des Verdachts eine Hausdurchsuchung vorab verraten zu haben (es gilt die Unschuldsvermutung) seit Längerem suspendiert – hatte die Sache mit der „Presse“-Redakteurin wiederum einer „Kurier“-Redakteurin geflüstert. Dadurch seien aber weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden, urteilte die Wiener Richterin. Pilnacek habe auch gar nicht den Vorsatz gehabt, Interessen Dritter zu verletzen. Eben deshalb durfte sich Pilnacek über einen Freispruch freuen. Dieser ist mittlerweile auch rechtskräftig. Ein gutes Omen für Chef-Ankläger Johann Fuchs.

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