Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin von einem Schaden von rund 8 Millionen Euro aus. Ein Haftbefehl gegen den ungarischen Geschäftspartner, gegen den auch ermittelt werden soll, liegt noch nicht vor.
Jener Ex-Mitarbeiter der Oberbank, der im Burgenland Kundengelder in Millionenhöhe abgezweigt haben soll, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das bestätigte am Mittwoch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
Via Rechtshilfeersuchen soll auch gegen den ungarischen Geschäftspartner des Burgenländers ermittelt werden. Ein Haftbefehl gegen den Ungarn liege jedoch noch nicht vor, hieß es am Nachmittag. Aufgrund der Entwicklung sei jedoch in den nächsten Tagen damit zu rechnen, meinte der Anwalt des ehemaligen Bankers, Klaus Ainedter.
"Gutgläubigkeit gegenüber Geschäftspartner"
Ainedter sieht in dem Fall eine neue Entwicklung: "Mein Mandant wurde hinters Licht geführt", so der Jurist. Begonnen habe alles "mit einer Gutgläubigkeit gegenüber dem ungarischen Geschäftspartner und Freund". Der ehemalige Bankmitarbeiter habe auch seine eigenen Ersparnisse in das Geschäft in Ungarn gesteckt. Später sei er "mit Bedrohungen und Erpressungen" dazu angehalten worden, Gelder aus der Bank zu nehmen.
Die Höhe des auf diese Weise abgezweigten Betrages steht aus Sicht des Anwalts weiterhin nicht fest. Er werde dazu ein Sachverständigengutachten beantragen, sagte Ainedter. Dass sein Mandant erpresst worden sei, sollen SMS belegen, die mittlerweile auch im Gerichtsakt berücksichtigt seien. Auch vonseiten der Staatsanwaltschaft werde nun für wahr angenommen, dass der Burgenländer erpresst worden sei.
Rechtshilfeersuchen an ungarische Justiz
Dabei handle es sich um die Argumentationslinie des Verteidigers, so Erste Staatsanwältin Theresia Schneider-Ponholzer: "Das ist Gegenstand der Ermittlungen, die wir in Ungarn führen müssen." Man werde dazu an die ungarischen Kollegen ein Rechtshilfeersuchen stellen. Aufgrund des Umfanges der Angelegenheit bedürfe es dazu jedoch einer gewissen Zeit.
Hinsichtlich des in U-Haft sitzenden Burgenländers sei Faktum, "dass er der unmittelbare Täter ist und dass er sich das Geld selber beschafft hat", so die Staatsanwältin: "Wir werden auch schauen, wo das Geld hingekommen ist." Bei der Anklagebehörde geht man weiterhin von einer Schadenshöhe von 8,2 Millionen Euro aus. Die Anzeige in dem Fall sei aufgrund der Ergebnisse der internen Revision der Bank erstattet worden.
"Kein Rechtsmittel, weil aussichtslos"
Gegen die heutige Entscheidung des Gerichts werde er wegen Aussichtslosigkeit kein Rechtsmittel einbringen, so Ainedter. "Wenn die Entwicklungen so weiterlaufen wie bisher" werde er aber bereits vor Ablauf der einmonatigen Frist bis zur nächsten Haftverhandlung einen Enthaftungsantrag stellen.
In der heutigen Haftverhandlung hatte der Anwalt des Ex-Bankmitarbeiters die Aufhebung der Untersuchungshaft gegen gelindere Mittel beantragt. Das Gericht lehnte dies ebenso ab wie einen elektronisch überwachten Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Begründet worden sei die Entscheidung damit, dass Verdunkelungsgefahr bestünde, so Ainedter.
(APA)