Kritik

Deutsches Lieferkettengesetz, ein „Bürokratiemonster“?

Ökonomen sehen Grundidee des Gesetzes ausgehebelt.

Berlin. Das ab Jänner in Deutschland geltende Lieferkettengesetz hat – nach Kritik von Unternehmerseite – auch in der Ökonomenzunft eine Kontroverse ausgelöst. „Das Gesetz ist zu einem Bürokratiemonster geworden, das weder seine Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen fördert noch viel mit der Grundidee des Gesetzes zu tun hat“, erklärte der Präsident des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW), Holger Görg. Unternehmen mit mehr als 3000Beschäftigten müssten sich zurzeit durch einen 400 Fragen umfassenden Katalog des deutschen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „durchquälen“.

Für die nötige Kooperation zwischen Unternehmen und Zulieferern könne und müsse die Politik auch ihren Beitrag leisten. So könne sie etwa die Schulung von Zulieferern unterstützen, damit diese höhere Standards umsetzen könnten. Zudem sollte die Umsetzung des Gesetzes mit einer Informationskampagne flankiert werden, forderte der IfW-Chef.

Das sogenannte Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt in Deutschland am 1. Jänner in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Es gilt ab 2024 auch für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern.

Nach Einschätzung der Berliner Professorin Reingard Zimmer von der Hochschule für Wirtschaft und Recht hat der Gesetzgeber mit dem LkSG allerdings eine „wichtige erste Stellschraube“ für die Sicherung sozialer Mindeststandards entlang der Wertschöpfungsketten normiert – auch wenn die Ausgestaltung hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei.

(APA/Reuters)

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