Mit dem Bademantel im Bordell? Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Verletzung der Standesehre.
Wien. Im Bademantel im Bordell zeigte sich ein Wiener Rechtsanwalt – nicht irgendwo, sondern in der TV-Sendung „Geil – so treibt's Österreich“ des Privatsenders ATV. Was er für seine Privatsache hielt, trug ihm eine Bestrafung durch den Disziplinarrat der Anwaltskammer ein. Ob zu Recht, hatte jetzt der Oberste Gerichtshof zu prüfen.