Gutachten

Zwei Mädchen in Kärnten von Ästen erschlagen: Bäume waren gesund

Der Unglücksort am St. Andräer See. Der Unglücksort am St. Andräer See.
Der Unglücksort am St. Andräer See. Der Unglücksort am St. Andräer See.APA/GEORG BACHHIESL
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Nachdem bei einem Unwetter im Sommer zwei Mädchen von umstürzenden Bäumen erschlagen wurden, liegt nun ein Gutachten vor. Die Pflanzen seien sachgemäß geschnitten worden. Eine Einstellung des Verfahrens steht im Raum.

Nachdem im Sommer zwei Mädchen während eines schweren Unwetters am St. Andräer Badesee in Kärnten von umstürzenden Bäumen erschlagen worden sind, liegt nun ein Gutachten vor. Demnach waren die Bäume gesund, bestätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, am Montag einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung".

Das Unwetter im Lavanttal war am 18. August plötzlich aufgezogen. Heftige Sturmböen brachten Bäume in der Freizeitanlage am St. Andräer Badesee, die an diesem Nachmittag von rund 300 Personen besucht worden war, zu Fall. Durch umstürzende Bäume, abgebrochene Äste und umherfliegende Gegenstände wurden insgesamt 16 Personen, darunter sieben Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren, zum Teil schwer verletzt. Zwei Mädchen aus dem Bezirk Wolfsberg, drei und acht Jahre alt, starben.

„Keine Pflicht zum Handeln“ für Betreiber

Das Gelände des Badesees war auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gesperrt worden. Sachverständige untersuchten die umgestürzten Bäume, es galt zu klären, ob sie sachgemäß geschnitten und betreut worden waren. Und das war auch der Fall, heißt es in dem Gutachten: "Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für den Betreiber der Anlage keine Pflicht zum Handeln bestanden hat. Die Bäume waren gesund und das Ereignis als höhere Gewalt einzustufen. Es war unvorhersehbar aufgrund des Gesundheitszustandes der Bäume", erklärte Kitz.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet nun, wie in diesem Fall weiter vorgegangen wird. Untersucht werden könnte etwa, ob eine andere Form der Fahrlässigkeit zutage getreten sei, zum Beispiel eine Verzögerung bei der Räumung des Geländes. Es ist aber auch möglich, dass das Verfahren überhaupt eingestellt wird.

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