Testament

Schlechtes Deutsch vor dem Tod ist erlaubt

Testament blieb trotz eines kuriosen Textes gültig.

Wien. Für zwei Instanzen klang das Geschriebene zu mysteriös. Sie gingen von einem ungültigen Testament aus. Der Oberste Gerichtshof ist nun verständnisvoller und meint, den Text sinnvoll auslegen zu können.

Schreibt man sein Testament nicht selbst, gelten strenge Regeln. So müssen drei gleichzeitig anwesende Zeugen bestätigen, dass der Testierende in dem Dokument seinen letzten Willen kundtut. Und der Testierende muss einen Zusatz dazuschreiben, aus dem hervorgeht, dass es sich wirklich um seinen letzten Willen handelt – samt Unterschrift. Doch um den Zusatz wurde gestritten.

In einem früheren Testament hatte die Frau noch den Zusatz „Das ist mein letzter Wille“ geschrieben. Das klang verständlich. Zwei Wochen später aber errichtete sie ein neues Testament und dort stand nun: „Das ich bleib daf ist mein Wille.“ Auf Nachfrage, was das denn heißen solle, sagte sie damals: „Das bleibt so, wie es ist, das ist mein Wille“.

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