Weinen nach Flugunfall: Schadenersatz

Psychische Probleme als ersatzfähig anerkannt.

Wien. Nach einem Prozess, der bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegangen war, sprach nun der Oberste Gerichtshof einer Frau Schadenersatz zu. Sie war 2019 in einem Flieger von London nach Wien gesessen, als beim Start das linke Triebwerk explodierte. Bei der Evakuierung durch den Notausstieg sollte der Frau erst recht Ungemach widerfahren: Sie wurde durch den Jetblast des rechten Triebwerks, das noch in Bewegung war, mehrere Meter in die Luft geschleudert.

Die Folge war ein Streit um die Frage, ob das für Flugunfälle einschlägige Montrealer Übereinkommen Schadenersatz für seelische Schäden ermöglicht. Denn die Probleme, die die Frau nach dem Unglück geltend machte, waren weitgehende.

So leidet sie an Schlaf- und Konzentrationsstörungen, an Stimmungsschwankungen, aber auch an plötzlichen Weinanfällen, starker Müdigkeit und Stottern. Die Frau ist wegen ihrer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung. Nach dem Wortlaut des Montrealer Übereinkommens gibt es aber nur Schadenersatz, wenn „ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird“.

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